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Struktur und Aufgaben

Bereichsmotiv "Struktur und Aufgaben"

Die Vollversammlung - das Plenum

Der Bundesrat ist ein "Parlament der Länderregierungen". Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein. Die Opposition in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen.

Zusammensetzung

Alle 69 Mitglieder des Bundesrates sind gleichzeitig Mitglieder einer Landesregierung. Wer von den Regierungsmitgliedern in den Bundesrat entsandt wird, das entscheidet die Regierung selbst.

Zur Großansicht in neuem Fenster: Foto: Blick in den Plenarsaal des Bundesrates während einer Sitzung. Plenarsitzung des Bundesrates

Jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat. Die übrigen Mitglieder der Landesregierungen werden üblicherweise zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. In der Praxis gehören dann alle Regierungsmitglieder dem Bundesrat an. Da die Geschäftsordnung des Bundesrates den stellvertretenden Mitgliedern dieselben Rechte wie den ordentlichen einräumt, sind alle etwa 170 Benannten praktisch gleichberechtigt.

Stimmenverteilung

Insgesamt hat der Bundesrat 69 ordentliche Mitglieder und demzufolge 69 Stimmen. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 35 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen aus.

Die Länder haben ein abgestuftes Stimmengewicht. Dieses orientiert sich zwar an der Einwohnerzahl, lässt sie jedoch nicht allein ausschlaggebend sein. Die im Bund vereinigten Länder "zählen" auch als solche. So ergibt sich ein Mittelweg zwischen föderativer und demokratischer Repräsentation.

Das Grundgesetz wollte aber auf jeden Fall vermeiden, dass die großen Länder die übrigen übertrumpfen können; die kleinen Länder sollten die anderen allerdings auch nicht majorisieren können.

Grafik: Sitzordnung im Plenarsaal des BundesratesSitzordnung im Plenarsaal

Der Bundesrat als ewiges Organ

"Bundesrats-Wahlen" gibt es nicht. Der Bundesrat kennt deshalb auch keine Wahlperioden. Er ist verfassungsrechtlich gesehen ein "ewiges Organ", das sich auf Grund der Landtagswahlen von Zeit zu Zeit erneuert. Die Wahlen zum Landesparlament haben dadurch stets auch eine bundespolitische Bedeutung.

Schon in den 50er Jahren hieß es: "Deine Wahl im Hessenstaat zählt im Bonner Bundesrat". Die Wähler entscheiden zwar in erster Linie über die Zusammensetzung des Landtages und darüber, wer im Land regieren soll; indirekt wird damit aber zugleich festgelegt, wer im Bundesrat Sitz und Stimme erhält, denn die Mehrheit im Landesparlament bestimmt die Landesregierung, die ihrerseits die Bundesratsmitglieder aus ihrer Mitte bestellt.

So erhält der Bundesrat auch seine demokratische Legitimation, denn seine Zusammensetzung ist durch Wahlen, durch den Willen des Volkes bestimmt. Die Staatsgewalt, die er ausübt, geht vom Volke aus.

Mehr zur aktuellen Zusammensetzung des Bundesrates:

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