Presse
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128 | 200819.09.08
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
Bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung setzen sich die Länder für mehr Verbraucherschutz ein. Das geht aus der heute vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zu einem Entwurf der Bundesregierung hervor. Dieser soll Geschäftspraktiken unseriöser Firmen, insbesondere Callcenter, eindämmen und Verbraucher vor "untergeschobenen" Vertragsabschlüssen am Telefon und auch im Internet bewahren.
Dieses Ziel unterstützt der Bundesrat. Er schlägt jedoch einige Änderungen am Entwurf vor, um den Verbraucher- und auch den Datenschutz noch effektiver zu gestalten. So soll die verpflichtend vorgesehene Einwilligung des Angerufenen in Werbeanrufe präzisiert werden: notwendig sei eine vorherige Einwilligung in Textform - eine mündliche Billigung reiche nicht aus.
Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung zustande kommen, dürften erst mit einer schriftlichen Bestätigung des Verbrauchers wirksam sein. Die Beweislast dafür, dass es gerade keine unzumutbare Belästigung gegeben hat, solle der Unternehmer tragen.
Bei Vertragsabschlüssen im elektronischen Rechtsverkehr müsse der Unternehmer den Verbraucher auf die Gesamtkosten eines Vertrages deutlich hinweisen und sich dies auch bestätigen lassen. Anderenfalls solle der Vertrag nicht wirksam sein.
Verschärfungen fordert der Bundesrat auch beim Datenschutz. Die Aufsichtsbehörden sollten Datenschutzverstöße in diesem Bereich künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro ahnden: Wer ohne Einwilligung des Betroffenen Daten zu Werbezwecken nutzt, verstoße gegen das Datenschutzgesetz. Dabei solle das Verbot die Nutzung von Daten für Telefonwerbung, aber auch für unerlaubte Zusendung von Telefaxen oder elektronischer Post umfassen. Denn dies werde von den Betroffenen gleichermaßen als erhebliche Belästigung angesehen, heißt es in der Begründung.
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
Drucksache 553/08 (Beschluss)
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