Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Bundesrates

Foto: Buch mit Aufschrift Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

© dpa | Tim Brakemeier

"Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." - mit diesen Worten umschreibt Artikel 50 des Grundgesetzes die Funktion des Bundesrates.

Weitere Gesetze, Verordnungen und Geschäftsordnungen konkretisieren Aufgaben, Funktionen und die Zusammensetzung des Bundesrates.

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