Zusammensetzung
Jedes Land entsendet in jeden Ausschuss ein oder mehrere Mitglieder und besitzt dort eine Stimme. Der Bundesrat hat 16 Ausschüsse. Die Aufgabenverteilung entspricht im Wesentlichen der Zuständigkeitsverteilung der Bundesministerien. Auf diese Weise steht dem Sachverstand der Bundesregierung der des Bundesrates bzw. der der Länder unmittelbar gegenüber.
In den Ausschüssen für Auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung sind die Länder in der Regel durch die Regierungschefs vertreten; sie werden deshalb als "politische Ausschüsse" bezeichnet.
In die Fachausschüsse, wie zum Beispiel jene für Wirtschaft oder Finanzen, entsenden sie dagegen ihren zuständigen Minister. Alle Ausschussmitglieder können sich durch Beauftragte, das sind fachkundige Ministerialbeamte, vertreten lassen. (Artikel 52 Abs. 4 GG) Davon wird insbesondere in den Fachausschüssen häufig Gebrauch gemacht. Manche Ausschüsse tagen sogar fast immer in "Beamtenbesetzung". Die Beauftragten können während der Sitzung wechseln, so dass dann bei jedem einzelnen Tagesordnungspunkt die entsprechenden Experten der Länder beteiligt sind: im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Beispiel die Spezialisten für Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Abfallentsorgung oder Immissionsschutz.
Arbeitsweise
Gerade in diesen Ausschüssen, die natürlich nicht unpolitisch sind, geht es weniger um spektakuläre Dinge als um praktische Millimeterarbeit.

Sitzung des Rechtsausschusses
© Bundesrat
Hier werden die Vorlagen bis ins letzte Detail beraten; hier können die Länder die Gesetzgebung des Bundes und die Vorschriften der Europäischen Union mitgestalten, kontrollieren und verbessern.
Der gute Ruf, den die Bundesratsausschüsse haben, ist begründet in dem handfesten Fachwissen, das in den Ausschüssen versammelt ist, und in den Erfahrungen, die die Landesexekutive beim Gesetzesvollzug durch Bürger- und Aufgabennähe ständig sammelt.
In den Ausschüssen vollzieht sich auch ein Teil des ständigen Dialogs zwischen Bund und Ländern. Denn Bundeskanzler und Bundesminister haben das Recht - und auf Verlangen des Bundesrates die Pflicht - an den Ausschusssitzungen (wie auch an den Plenarsitzungen) teilzunehmen. (Artikel 53 GG) Sie müssen jederzeit gehört werden.
An den Beratungen können auch Beauftragte der Bundesregierung, also Bedienstete aus den Bundesministerien, teilnehmen. So sitzen sich in den Ausschusssälen des Bundesrates die jeweiligen Experten der Bundesexekutive und der Länderexekutiven gegenüber.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich, weil eine offene und freimütige Aussprache Diskretion braucht und auch vertrauliche Dinge erörtert werden.