Ausschuss für Fragen der Europäischen Union

Foto: Flaggen der Europäischen Union vor dem Gebäude der Europäischen Union

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Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union hat im Bundesrat eine lange Tradition. Bereits im Dezember 1957 richtete der Bundesrat einen Sonderausschuss "Gemeinsamer Markt und Freihandelszone" ein, der 1965 zu einem Ständigen Ausschuss für Fragen der Europäischen Gemeinschaften wurde. Seine heutige Bezeichnung trägt der Ausschuss seit dem In-Kraft-Treten des EU-Vertrages vom 1. November 1993, dem so genannten Maastricht-Vertrag.

Der Ausschuss berät federführend all jene Dokumente des Rates und der Kommission, die für die Länder von Bedeutung sind.

Es handelt sich dabei sowohl um Entwürfe für Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere für Verordnungen und Richtlinien, als auch um Mitteilungen und Grün- oder Weißbücher, die häufig im Vorfeld konkreter Gesetzgebungstätigkeit zur Ermittlung des Bedarfs und des Umfangs entsprechender Maßnahmen von der Kommission vorgelegt werden.

Inhaltlich umfassen die Vorlagen alle Bereiche, in denen die Europäische Union gemäß den Kompetenzzuweisungen in ihren Verträgen tätig werden kann. Die Bandbreite reicht von Landwirtschaft über Dienstleistungen, Kapital- und Zahlungsverkehr, Visa, Asyl und Einwanderung sowie Verkehr bis zu Wettbewerbsregeln.

Der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union berät die Vorlagen in der Regel auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachausschüsse. Seine Prüfung wird im Wesentlichen von europa- und integrationspolitischen Überlegungen geleitet.

Weiterhin prüft er, ob das Vorhaben eine ausreichende europarechtliche Rechtsgrundlage hat und die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden.

Ein weiterer wesentlicher Prüfungspunkt für den Ausschuss ist die Frage, ob eine Stellungnahme des Bundesrates von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen ist.

Sieht er die Notwendigkeit, Stellungnahmen des Bundesrates auch der Kommission zuzuleiten, formuliert der Ausschuss eine entsprechende Empfehlung für das Bundesratsplenum. Gleiches gilt für Stellungnahmen, die im Rahmen des europäischen Frühwarnmechanismus zur Subsidiaritätskontrolle abgegeben werden sollen.

Außerdem berät der Ausschuss über die Wahrnehmung der Rechte des Bundesrates nach dem Integrationsverantwortungsgesetz.

Sitzungstermine und Tagesordnungen

Hinweis: Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Die Sitzungsniederschriften der laufenden und der letzten Legislaturperiode (Bundestag) sind grundsätzlich vertraulich. Niederschriften früherer Sitzungen können über die Bibliothek des Bundesrates eingesehen werden.

Nächste Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union
Freitag 12.04.2024
10:00 Uhr
Sitzung des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union
Freitag 03.05.2024
10:00 Uhr

Sitzungskalender

Zurückliegende Sitzungen

743. Sitzung des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union
Montag 11.03.2024
10:00 Uhr
742. Sitzung des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union
Freitag 19.01.2024
10:00 Uhr

Mitglieder

Kontakt zum Ausschussbüro

Sekretärin des Ausschusses: Ministerialrätin Regine Gautsche

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union

11055 Berlin

workTel:  030 18 9100-450 faxFax:  030 18 9100-400

Glossary

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