Finanzausschuss

Foto: 1-Euro-Münze aufgestellt

© panthermedia | Heiko Zieger

Im Bundesrat sind - anders als z.B. im Deutschen Bundestag - die Funktionen des Haushaltsausschusses und des Finanzausschusses nicht getrennt. Vielmehr nimmt der Finanzausschuss des Bundesrates beide Funktionen wahr.

Der Aufgabenbereich des Finanzausschusses deckt sich weitgehend mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Zuständigkeiten:

  • Bundeshaushalt
  • Haushaltsrecht und Haushaltssystematik
  • Steuern und Abgaben
  • Bund / Länder-Finanzbeziehungen
  • Nationale und Internationale Finanzpolitik (u.a. Banken-, Versicherungs-, Investment-, Börsen- und Wertpapierwesen).

Vorlagen, die unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen oder eines Landesfinanzministeriums erarbeitet worden sind, werden vom Finanzausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, wenn die genannten Politikbereiche oder die Haushalte der Länder berührt sind.

Sitzungstermine und Tagesordnungen

Hinweis: Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Die Sitzungsniederschriften der laufenden und der letzten Legislaturperiode (Bundestag) sind grundsätzlich vertraulich. Niederschriften früherer Sitzungen können über die Bibliothek des Bundesrates eingesehen werden.

Nächste Sitzung

994. Sitzung des Finanzausschusses
Donnerstag 11.04.2024
11:30 Uhr
Sitzung des Finanzausschusses
Donnerstag 02.05.2024

Sitzungskalender

Zurückliegende Sitzungen

Die 993. Sitzung des Finanzausschusses am 7. März wird aufgehoben.
Donnerstag 07.03.2024
11:30 Uhr
992. Sitzung des Finanzausschusses
Donnerstag 18.01.2024
11:30 Uhr

Mitglieder

Kontakt zum Ausschussbüro

Sekretär des Ausschusses: Ministerialrat Joachim Berger

Bundesrat
Büro des Finanzausschusses

11055 Berlin

workTel:  030 18 9100-510 faxFax:  030 18 9100-400

Glossary

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