Die Vorbereitung der Plenarsitzung

Verteilung der Drucksachen in Vorbereitung der Plenarsitzung

© Bundesrat | Henning Schacht | 2013

Die Plenarsitzungstermine werden unter Berücksichtigung der Sitzungswochen des Bundestages für jedes Kalenderjahr im Voraus festgelegt. Im Abstand von drei bis vier Wochen finden etwa 11 Sitzungen jährlich statt. Jeweils zwei Wochen vor der Plenarsitzung müssen die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben.

Die Beratungsfristen

Das Grundgesetz gibt für die Arbeit des Bundesrates und seiner Ausschüsse ein enges zeitliches Korsett vor. Die Beratungsfristen für Gesetze betragen sechs Wochen im ersten Durchgang, drei Wochen im zweiten Durchgang und zwei Wochen für Einsprüche.

Eine Neun-Wochen-Frist gilt bei Vorlagen zur Änderung des Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union oder zwischenstaatliche Einrichtungen. Außerdem kann der Bundesrat die Verlängerung von sechs auf neun Wochen aus "wichtigem Grunde" verlangen, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage.

Die Beratungen der Ausschüsse

Die Bundesregierung leitet dem Bundesrat ihre Vorlagen sechs Wochen vor der nächsten Plenarsitzung zu. Vom Bundestag kommen die Vorlagen drei Wochen vorher.

Alle Vorlagen werden unverzüglich den betroffenen Ausschüssen zugewiesen. Möglichst noch am Tage des Eingangs werden sie gedruckt und den Mitgliedern zugeleitet.

Blick in den Saal vom EU-Ausschuss während einer Sitzung

Ausschusssitzung im Bundesrat

© Bundesrat | Frank Bräuer | 2013

Zwei Wochen vor der Plenarsitzung müssen die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben. Zu ihrer Vorbereitung stehen daher bei den Gesetzentwürfen der Bundesregierung regelmäßig nur drei Wochen und bei den Gesetzesbeschlüssen des Bundestages weniger als eine Woche zur Verfügung.

Diese sehr kurzen Fristen sind überhaupt nur deshalb akzeptabel, weil sich die Mitglieder und zuständigen Referenten der Länderministerien schon vorher aus anderen Quellen informieren können.

Trotzdem, die eigentlichen Entscheidungen können erst jetzt richtig vorbereitet werden. Noch vor der Ausschusssitzung muss die Haltung des Landes zwischen den Landesministerien abgestimmt werden.

Bei politischen Fragen muss sich jetzt auch das Landeskabinett mit den Grundzügen der Vorlagen befassen.

In den Ausschusssitzungen des Bundesrates werden dann die Empfehlungen für das Plenum in intensiven Beratungen erarbeitet.

Der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt sie in einer Empfehlungsdrucksache zusammen, welche die Grundlage für die weiteren Entscheidungen in den Landeshauptstädten bildet.

Die Abstimmung in den Landeskabinetten

Formell haben sich die Länderkabinette jetzt mit allen Vorlagen und Empfehlungen zu befassen, die Gegenstand der Tagesordnung des Bundesrates sind.

In der Praxis sind jedoch andere Gremien auf Beamtenebene vorgeschaltet, so dass nur bedeutsame oder streitig gebliebene Angelegenheiten im Kabinett entschieden werden.

Es legt fest, ob die Bundesratsmitglieder im Einzelfall an Weisungen gebunden werden, wie gegebenenfalls abzustimmen ist und welche zusätzlichen Anträge gestellt werden sollen.

Die Vorbesprechung zur Sitzung

Zwei Tage vor der Plenarsitzung wird die Sitzung nochmals im Lichte der Kabinettsberatungen von den Bundesratsreferenten der Landesvertretungen mit leitenden Beamten des Sekretariats des Bundesrates und vom Ständigen Beirat besprochen.

In diesem Vorbereitungsstadium setzt natürlich auch ein reger Kontakt zwischen den Ländern ein, der darauf abzielt, Verbündete für die eigene Haltung zu gewinnen.

Regelmäßig findet eine kurze vertrauliche Besprechung der Bundesratsmitglieder, die "Vorbesprechung", unmittelbar vor der Plenarsitzung statt.

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