Veranstaltungen des Europäischen Parlaments und der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft

Foto: Plenarsaal des Europäischen Parlaments während der Rede von Bundespräsident Horst Köhler.

© REGIERUNGonline | Kühler

Auf EU-Ebene haben sich mittlerweile zahlreiche Formate der Zusammenarbeit der Parlamente der Mitgliedstaaten etabliert, an denen sich auch der Bundesrat aktiv beteiligt.

Das Europäische Parlament lädt regelmäßig zu interparlamentarischen Ausschusssitzungen und Anhörungen zu aktuellen Fragen der Europapolitik ein.

Daneben werden gemeinsame Ausschusssitzungen, Treffen der Ausschussvorsitzenden und interparlamentarische Konferenzen zu aktuellen Themen von der jeweils aktuellen EU-Präsidentschaft organisiert.

Besonders hervorzuheben sind zwei Gremien, die regelmäßig tagen:

Interparlamentarische Konferenz zur wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerung der Europäischen Union

Sie wird auch Artikel 13 Konferenz genannt, da sie auf Artikel 13 des Fiskalpaktes zurückgeht. Die erste Konferenz dieser Art fand im Oktober 2013 unter litauischer Ratspräsidentschaft statt. Sie soll die Kooperation der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments in Angelegenheiten des Fiskalpaktes unterstützen und fördern. Kernelement des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Fiskalpaktes ist die sogenannte Schuldenbremse, welche die dem Pakt beigetretenen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu achten und bei Nichteinhaltung Sanktionen vorsieht.

Der Bundesrat kann zu dieser Konferenz Mitglieder des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses bzw. des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union entsenden.

Gemeinsames Parlamentarisches Kontrollgremium von Europol

Die Europol-Verordnung sieht in Artikel 51 die Einrichtung eines Gemeinsamen Parlamentarischen Kontrollgremiums vor, das sich aus Vertretern der nationalen Parlamente und des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments zusammensetzen soll. Das Gremium soll für die politische Kontrolle der Tätigkeiten Europols einschließlich der Auswirkungen von dessen Tätigkeiten auf die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zuständig sein. Die Konferenz der Parlamentspräsidenten der Mitgliedstaaten der EU sowie des Europäischen Parlaments (EU-PPK) hat im April 2017 die näheren Einzelheiten zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Gremiums festgelegt.

Jedes nationale Parlament kann bis zu vier, bei Zweikammerparlamenten jede Kammer bis zu zwei Mitglieder benennen. Der Bundesrat hat folgende Mitglieder benannt:

  • Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

  • Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport

Interparlamentarische Konferenzen der EU-Ratspräsidentschaft Portugals 2021:

Termine Europäisches Parlament mit nationalen Parlamenten

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