Interparlamentarische Zusammenarbeit

Foto: Europafahne und Fahnen von EU-Mitgliedsländern

© panthermedia | Tobias Ott | 2013

Neben seinen durch das Grundgesetz festgelegten Aufgaben im innerstaatlichen Bereich nimmt der Bundesrat auch zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen auf internationaler Ebene wahr.

Dazu zählen im Wesentlichen die Beziehungen zu anderen Parlamenten, die Mitwirkung des Bundesrates in Gremien der Europäischen Union, die Teilnahme an internationalen Konferenzen sowie die Mitarbeit in europäischen Netzwerken.

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