Dazu zählen im Wesentlichen die Beziehungen zu anderen Parlamenten, die Mitwirkung des Bundesrates in Gremien der Europäischen Union, die Teilnahme an internationalen Konferenzen sowie die Mitarbeit in europäischen Netzwerken.
Interparlamentarische Zusammenarbeit

Europa
© panthermedia | Tobias Ott | 2013
Neben seinen durch das Grundgesetz festgelegten Aufgaben im innerstaatlichen Bereich nimmt der Bundesrat auch zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen auf internationaler Ebene wahr.