Mitglieder des Bundesrates Aufgaben und Status

Foto: Mitglieder während Sitzung in den Länderbänken im Plenarsaal des Bundesrates | https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html

© Bundesrat| Frank Bräuer

Mitglieder des Bundesrates können nur die Ministerpräsidenten und Minister der Bundesländer bzw. die Bürgermeister und Senatoren der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sein. Wenn Staatssekretäre im Landeskabinett Sitz und Stimme haben, dann können auch sie dem Bundesrat angehören (Artikel 51 Abs.1 GG).

Doppelfunktion

Alle Mitglieder des Bundesrates haben eine Doppelfunktion wahrzunehmen. Sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus; sie sind Landespolitiker und Bundespolitiker. Die Bundesratsmitglieder sind so in eine umfassende politische Verantwortung gestellt. Sie können bei ihren landespolitischen Aktivitäten die bundespolitischen Auswirkungen nicht übergehen, und sie spüren die Folgen ihrer Bundespolitik unmittelbar in ihrem Landesministerium.

Einheitliche Stimmenabgabe

Foto: im Vordergrund heben zwei Mitglieder des Bundesrates die Hand zur Abstimmung

Stimmführer sind weisungsgebunden

© Bundesrat| Frank Bräuer

Da im Bundesrat den Interessen der Länder Geltung verschafft werden soll, muss jedes Land seine Stimmen einheitlich abgeben (Artikel 51 Abs. 3 GG). Die einzelnen Mitglieder sind also insoweit nicht frei. Die Mitgliedschaft im Bundesrat ist kein "freies Mandat". Die Bundesratsmitglieder handeln nach einer einheitlichen, im Kabinett gemeinsam erarbeiteten Grundlinie und vertreten damit ihr Land.

Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Bundesrat wird durch Beschluss der Landesregierung begründet. Sie endet automatisch mit dem Ausscheiden aus der Regierung oder wenn die Landesregierung die Abberufung beschließt. (Artikel 51 Abs. 1 GG)

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.