Für die jährlich neu vorzunehmende Wahl sind die Regierungschefs seitdem in der Reihenfolge der Einwohnerzahlen ihrer Länder vorzuschlagen. Begonnen wird mit dem Land, das die meisten Einwohner stellt. Ihm folgt das Land mit der nächst kleineren Zahl. Nach der Präsidentschaft des kleinsten Landes beginnt der Zyklus wieder von vorn. Durch dieses Verfahren wollte man die Wahl von politischen Erwägungen freihalten - das Amt sollte dem Streit der Länder und Parteien entzogen sein.
Abkommen wahrt den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder
Die Regelung hat zudem den Vorteil, dass die Besetzung des Amtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen unterworfen ist. Außerdem wahrt sie den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder, da jedes Land unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit hat, alle 16 Jahre die Präsidentschaft zu übernehmen.

"Villa Rothschild" in Königstein im Taunus
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Dies gilt seit 1990 auch für die neuen Länder, die durch eine Zusatzvereinbarung der Ministerpräsidenten in den Turnus aufgenommen wurden. Der erste Präsident aus den "Neuen Ländern" war Dr. Alfred Gomolka aus Mecklenburg-Vorpommern.
Ausgangspunkt der ursprünglichen Vereinbarung – die nie urkundenmäßig fixiert wurde und sich nur aus dem Stenografischen Bericht der Konferenz von 1950 ergibt – waren Unstimmigkeiten bei der Wahl des ersten Bundesratspräsidenten am 7. September 1949. Bayern hatte sich der Stimme enthalten, weil das Land mit dem Wahlvorschlag der Ministerpräsidenten nicht einverstanden war.