Die Direktorin stellt die vorläufige Tagesordnung für das Plenum auf, berät die Präsidentin in Fragen der Geschäftsordnung und des parlamentarischen Verfahrens und wirkt bei der Auszählung der Stimmen mit. Während der Plenarsitzungen sitzt sie neben der Bundesratspräsidentin.
Die Direktorin hat ständigen Kontakt zum Bundestag, zur Bundesregierung und zu den 16 Landesregierungen und hält Verbindung zu den ausländischen Parlamenten. Sie bereitet die Sitzungen des Ständigen Beirats vor und nimmt stets an ihnen teil.
Eingestellt, entlassen und in den Ruhestand versetzt werden die Direktoren von der Präsidentin mit vorheriger Zustimmung des Bundesrates.
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Staatssekretärin
Direktorin des Bundesrates
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Ministerialdirektor
Stellvertretender Direktor des Bundesrates