Die Bevollmächtigten der Länder beim Bund Der Ständige Beirat

Foto: Gruppenfoto mit den Mitgliedern des Ständigen Beirats

© Bundesrat | Frank Bräuer

Beim Präsidium des Bundesrates besteht ein Ständiger Beirat, der von den 16 Bevollmächtigten der Länder beim Bund gebildet wird. Ähnlich wie der Ältestenrat anderer Parlamente ist dieses Gremium beratend für die Präsidentin und das Präsidium tätig.


Der Ständige Beirat nimmt darüber hinaus wichtige Informations- und Koordinationsaufgaben wahr und pflegt die enge Verbindung zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung. So entscheidet er auf Bitten des Parlaments oder der Bundesregierung über fristverkürzte Beratungen von Vorlagen im Rahmen des so genannten freundlichen Umgangs der Verfassungsorgane.

Der Ständige Beirat tagt regelmäßig einmal wöchentlich. Er tritt meist wenige Stunden nach der Sitzung des Bundeskabinetts zusammen. Ein Vertreter der Bundesregierung - in der Regel der Staatsminister beim Bundeskanzler - nimmt an den Sitzungen teil und informiert über die Beratungen und die Beschlüsse der Bundesregierung. Über diesen Vertreter hat die Bundesregierung andererseits die Möglichkeit, frühzeitig die Ansichten des Bundesrates zu Fragen der Gesetzgebung zu erkennen und für eigene Ziele und Absichten zu werben.

Die Bevollmächtigten

Die Bevollmächtigten stehen an der Spitze ihrer jeweiligen Landesvertretung und haben in der Regel Staatssekretärs- oder Ministerrang. Sie sind gewissermaßen Botschafter und Botschafterinnen ihres Landes beim Bund.

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