Tabellarische Übersichten
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Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 105KB] | Download |
Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 106KB] | Download |
Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 105KB] | Download |
Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 105KB] | Download |
Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 107KB] | Download |
Die Arbeit des Bundesrates im Spiegel der Zahlen | [PDF, 101KB] | Download |
Grafische Übersichten
In der Bundesrepublik Deutschland gehen die meisten Gesetze auf Entwürfe der Bundesregierung zurück. Initiativrecht haben aber auch Bundesrat und Bundestag (Art. 76 Abs. 1 Grundgesetz).
Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, bei Uneinigkeiten im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss herbeizuführen.
Durch die Föderalismusreform I haben sich die Voraussetzungen für die Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen geändert. Seitdem hat der Anteil der zustimmungsbedürftigen Gesetze abgenommen.
Zustimmungsbedürftig sind Gesetze, die die Interessen der Länder berühren oder die Verfassung ändern. Diesen muss der Bundesrat ausdrücklich zustimmen. Bei allen anderen Gesetzen kann der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch erheben, der jedoch vom Bundestag "überstimmt" werden kann.