Tabellarische Übersichten
Titel |
Dateityp |
Download |
---|---|---|
Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der laufenden 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 105KB] | Download |
Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 105KB] | Download |
Statistik der parlamentarischen Arbeit des Bundesrates in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages | [PDF, 107KB] | Download |
Die Arbeit des Bundesrates im Spiegel der Zahlen | [PDF, 88KB] | Download |
Grafische Übersichten
Die Tortendiagramme bilden den Zeitraum der 1. - 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (1949-2017) ab.
Ursprung der Gesetzentwürfe
In der Bundesrepublik Deutschland gehen die meisten Gesetze auf Entwürfe der Bundesregierung zurück. Initiativrecht haben aber auch Bundesrat und Bundestag (Art. 76 Abs. 1 Grundgesetz).
Anrufung des Vermittlungsausschusses
Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, bei Uneinigkeiten im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss herbeizuführen.
Verkündete Zustimmungs- bzw. Einspruchsgesetze
nach Inkrafttreten der Föderalismusreform I
im Zeitraum vom 1. September 2006 bis 23. Oktober 2017
Durch die Föderalismusreform I haben sich die Voraussetzungen für die Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen geändert. Seitdem hat der Anteil der zustimmungsbedürftigen Gesetze abgenommen.
Verkündete Zustimmungs- bzw. Einspruchsgesetze
Zustimmungsbedürftig sind Gesetze, die die Interessen der Länder berühren oder die Verfassung ändern. Diesen muss der Bundesrat ausdrücklich zustimmen. Bei allen anderen Gesetzen kann der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren Einspruch erheben, der jedoch vom Bundestag "überstimmt" werden kann.