Bei Verfassungsänderungen und anderen besonders wichtigen Entscheidungen erfolgt die Abstimmung durch Aufruf der Länder. Sie geben dann in alphabetischer Reihenfolge ihre Stimmen durch Zuruf ab. In diesem Fall wird ihr Stimmverhalten im Sitzungsbericht festgehalten. Geheime Abstimmungen kennt die Geschäftsordnung des Bundesrates nicht.
Wie die einzelnen Länder in der Plenarsitzung abstimmen, wird grundsätzlich nicht festgehalten. Die Länder veröffentlichen ihr Abstimmungsverhalten aber online:
Baden-Württemberg | |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Schleswig-Holstein | |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Thüringen |