Top 15Vereinfachung des Lohnsteuerjahresausgleichs

Foto: Vordrucke Einkommensteuererklärung

Lohnsteuerjahresausgleich

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  1. Beschluss

Beschluss

Vereinfachter Lohnsteuerjahresausgleich zur Beratung in den Ausschüssen

Bayern möchte mit seinem Gesetzentwurf das Verfahren des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften und kurzfristig Beschäftigten vereinfachen. Hierzu hat das Land vorgeschlagen, den sogenannten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich weiteranzuwenden, der nach einer Rechtsänderung aus dem Jahr 2011 ansonsten nur noch in durchgängigen Beschäftigungsverhältnissen beim selben Arbeitgeber möglich wäre.

Nach Darstellung des antragstellenden Landes würde ohne die Rechtsänderung bei Arbeitnehmern, die neben ihrem Hauptberuf einem Nebenjob nachgehen, regelmäßig ein zu hoher Lohnsteuerabzug vorgenommen, der erst nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen werden könnte.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 20. September 2013 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen.

Stand: 20.09.2013

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