Bundesrat will Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen
Die Länder wollen stärker gegen den Missbrauch von Werkverträgen und die Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen vorgehen. In ihrem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher entsprechende Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes vor. So wollen sie zum Beispiel die bereits bestehende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über den beabsichtigten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten unterrichten zu müssen, gesetzlich klarstellen. Zudem sollen die Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit Werkverträgen grundsätzlich erweitert werden.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den neuen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Stand: 20.09.2013