BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 915. Sitzung am 11.10.2013

Wahl des neuen Präsidenten, Debatte über Europäischen Finanzsektor und Energieeinsparverordnung

In seiner letzten Sitzung als Bundesratspräsident zog Winfried Kretschmann eine positive Bilanz der zurückliegenden Amtszeit. Der Föderalismus habe sich als handlungsfähig erwiesen, insbesondere bei der Bewältigung der Flutkatastrophe und beim parteiübergreifenden Konsens zur Standortauswahl für die Lagerung von Atommüll. Kretschmann wies auf die erfolgreiche Arbeit des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat hin, der trotz Wahlkampfzeiten zahlreiche Kompromisse erzielt hatte.

Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Föderalismus auch in Zukunft in der Lage sein wird, bei den anstehenden Herausforderungen wie Energiewende und Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen tragfähige Lösungen zu finden. Die Vorwürfe, der Föderalismus sei zu intransparent, langsam und kompliziert habe das vergangene Jahr entkräftet, so Kretschmann.

Kritik am Bundestag

Als misslich kritisierte er allerdings, dass der Bundestag zu einer Reihe von - teils einstimmig gefassten - Bundesratsinitiativen keinen Beschluss herbeigeführt oder sie nicht einmal behandelt hat. Er appellierte an den Bundestag, diese Praxis zu überdenken.

In einem sehr persönlichen Rückblick erinnerte der Präsident an seinen Besuch in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem im Juni dieses Jahres. "Es war für mich sehr bewegend, mit vier hochbetagten Überlebenden der Shoa mehrere Stunden zu sprechen. Das hat mich sehr tief berührt. Für diese Erfahrungen, die ich als Bundesratspräsident machen durfte, bin ich sehr dankbar", so Kretschmann.

Als überzeugter Anhänger der föderalen Ordnung sei es für ihn eine große Ehre gewesen, die Präsidentschaft im Bundesrat auszuüben. Nie habe er es sich träumen lassen, dass er - dessen politische Laufbahn stark mit dem Kampf gegen Atomkraft verknüpft war - einmal als Bundesratspräsident in Japan und Süd-Korea über die Erfahrungen mit der Energiewende berichten würde.

Einstimmige Wahl des neuen Präsidenten

Die anschließende Wahl des niedersächsischen Regierungschefs Stephan Weil zum neuen Bundesratspräsidenten fiel ebenso einstimmig aus wie die Wahl der beiden Vizepräsidenten Winfried Kretschmann und Volker Bouffier. Sie bilden ab 1. November 2013 gemeinsam mit Stephan Weil das Präsidium.

Ungewöhnlich kurzes Sitzungsprogramm

Das nachfolgende Plenarprogramm wurde ungewöhnlich schnell abgewickelt - die gesamte Sitzung dauerte nur knapp eine Stunde. Die Tagesordnung war mit 30 Punkten allerdings auch ziemlich klein im Vergleich zu den Mammut-Sitzungen der vorigen Monate. Das lag auch daran, dass so kurz nach der Bundestagswahl noch keine neuen Gesetzesbeschlüsse beraten werden konnten, da sich das Parlament erst am 22. September konstituieren wird.

Neue Initiativen aus den Ländern

Neu vorgestellt wurden Länderentwürfe zum Vorrang der Elektromobilität im Straßenverkehr und zu verbesserten Sprachkursen für Ausländer. Die Fachausschüsse beschäftigen sich in den nächsten Wochen mit den Details der Vorlagen.

Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg in den Deutschen Bundestag einzubringen. Außerdem beriet er einen Gesetzentwurf aus dem alten Bundeskabinett, der die Abwicklung insolventer Konzernteile beschleunigen soll. Die Länder wiesen dabei auf Vollzugsbedenken aus der Praxis hin.

Zahlreiche Stellungnahmen zu EU-Vorlagen

Unbeeinflusst von deutschen Legislaturperioden und daher relativ hoch war die Anzahl der Vorlagen aus dem Europäischen Bereich. Der Bundesrat nahm ausführlich Stellung zur Aufsicht über den Bankensektor und das Schattenbankwesen, zusätzlichen Anforderungen für Geldmarktfonds zur Stabilitäts-Sicherung, zur Organisationsreform von Eurojust und zu Plänen für eine neue Europäische Staatsanwaltschaft.

Hartz-IV-Sätze können erhöht werden

Der Bundesrat stimmte neun Verordnungen zu, die noch von der alten Bundesregierung beschlossen worden waren. Darin geht es unter anderem um die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um neun Euro, Anpassungen der Basiswerte in der Sozialversicherung und Vorgaben für die Bezeichnung von Qualitätsweinen. Der Energieeinsparverordnung für Neubauten, die in den letzten Monaten intensiv und sehr kontrovers diskutiert worden war, stimmte der Bundesrat nur unter der Auflage zahlreicher Änderungen zu.

Nächste Sitzung am 8. November 2013

In vier Wochen kommen die Ländervertreter zur nächsten Bundesratssitzung zusammen. Dann unter dem Vorsitz des neuen Präsidenten Stephan Weil, der zu Beginn seine Antrittsrede halten wird.

Personalien

Top 1Wahl des Bundesratspräsidenten

v.l.n.r. Winfried Kretschmann und Stephan Weil

Der neue Bundesratspräsident Stephan Weil

© Bundesrat | Henning Schacht | 2013

  1. Beschluss

Beschluss

Stephan Weil neuer Bundesratspräsident

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil einstimmig zu seinem Präsidenten für die Zeit vom 1. November 2013 bis zum 31. Oktober 2014 gewählt.

Ebenfalls einstimmig fiel die Wahl der Vizepräsidenten aus: Zum Ersten Vizepräsidenten für das neue Geschäftsjahr bestellte der Bundesrat den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann. Zweiter Vizepräsident wird Ministerpräsident Volker Bouffier (Hessen).

Stand: 11.10.2013

Top 2Wahl der Vorsitzenden der Europakammer

Foto: EU-Fahne

Europakammer

© picture alliance | MAXPPP

  1. Beschluss

Beschluss

Wahlen zum neuen Geschäftsjahr im Bundesrat

Der Bundesrat hat heute zahlreiche Wahlen für das neue Geschäftsjahr 2013/2014 vorgenommen:

Zum Vorsitzenden der Europakammer hat er Ministerpräsident Stephan Weil (Niedersachsen) gewählt. Erster stellvertretender Vorsitzender wird Minister Peter Friedrich (Baden-Württemberg) und zweiter stellvertretender Vorsitzender Staatsminister Jörg-Uwe Hahn (Hessen).

Als Schriftführerin wurde Ministerin Prof. Dr. Angela Kolb (Sachsen-Anhalt) wiedergewählt.

Stand: 11.10.2013

Landesinitiativen

Top 30Deutschkurse für Flüchtlinge

Foto: Asylbewerber schreibt das Wort "Deutsch" an die Tafel

Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen

© dpa | Armin Weigel | 2013

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bessere Integration durch Sprachkurse

Bremen setzt sich für eine bessere Integration von asylsuchenden und geduldeten Ausländerinnen und Ausländern ein. Mit seinem Gesetzantrag möchte das Land dafür sorgen, dass die Genannten entgegen der bisherigen Regelung Zugang zu den Basis- und Aufbausprachkursen der Integrationskurse bekommen. Dies soll die frühzeitige Orientierung im neuen Lebensumfeld verbessern und so für eine raschere Integration sorgen. Die bisher geltende restriktive Rechtslage wirkt sich nach Ansicht des antragstellenden Landes negativ auf die Lebensumstände der betroffenen Menschen aus und sorgt dafür, dass deren Potenziale ungenutzt bleiben.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Oktober 2013 vorgestellt und im Anschluss zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen.

Stand: 11.10.2013

Video

Top 7Vorrang für Elektromobile

Ladebuchse eines Elektroautos

Länder wollen umweltschonende Kraftfahrzeuge besser fördern

© dpa | Matthias Benirschke

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Privilegierung umweltschonender Fahrzeuge

Baden-Württemberg setzt sich für die Privilegierung besonders umweltschonender Fahrzeuge ein.

Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung auffordern, zeitnah Regelungen vorzulegen, die begrenzte und befristete Privilegien für besonders schadstoffarme Fahrzeuge beinhalten. Insbesondere sei es erforderlich, eine Ausweisungsmöglichkeit von Parkplätzen - inklusive eines entsprechenden Verkehrszeichens - für das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum zu schaffen. Zudem sei ein Konzept zur eindeutigen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß erforderlich. Auch schadstoffarme Euro VI-Fahrzeuge sollten mittels einer besonderen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden können.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Oktober 2013 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen.

Stand: 11.10.2013

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 8Konzerninsolvenzen

Schild mit Pfeil und Aufschrift Insolvenz

Konzerninsolvenzen

© panthermedia | 2013

  1. Beschluss

Beschluss

Bessere Chancen zur Sanierung einzelner Konzern-Unternehmen

Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Abwicklung einzelner Unternehmen ansonsten zahlungsfähiger Konzerne erleichtern möchte, um so die Chance zur Sanierung von Tochterfirmen zu erhöhen.

Er moniert, dass die vorgesehenen Regelungen zur richterlichen Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren in die Zuständigkeit der Gerichtspräsidien für die Geschäftsverteilung eingreifen. Die Länder bitten, weniger stringente Regelungen zu prüfen. Zudem begegnet die Ausgestaltung des Gruppen-Gerichtsstands Bedenken. Der Bundesrat plädiert dafür, einen Gruppen-Gerichtsstand nur dort zu ermöglichen, wo wesentliche Gesellschaften des Konzerns ihren Sitz haben. Er befürchtet ansonsten Nachteile für die Gläubigergesamtheit oder die Belegschaft. Zudem bitten die Länder, für bestimmte Fälle eine angemessene Reduzierung der Vergütungen der Insolvenzverwalter zu prüfen, um unangemessene Schmälerungen der verteilungsfähigen Insolvenzmassen zu verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, künftig sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig zu machen. Statt wie bisher die verbundenen Teile einzeln zu liquidieren, sollen die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten und die vorhandenen Arbeitsplätze bestmöglich geschützt werden. Das bestehende Insolvenzrecht hatte bisher immer nur einzelne Konzerngesellschaften im Blick. Dies gefährdete mit Eröffnung separater Insolvenzverfahren regelmäßig die wirtschaftliche Einheit des Konzerns.

Der Gesetzentwurf bildet die dritte Stufe der Insolvenzrechtsreform.

Stand: 11.10.2013

EU-Vorlagen

Top 16Europäische Staatsanwaltschaft

Geldscheine mit Eurosymbol und Richterhammer

Europäische Staatsanwaltschaft

© panthermedia | 2013

  1. Beschluss

Beschluss

Finanzielle Interessen der EU besser schützen

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die Pläne der EU-Kommission zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft beraten. Sie begrüßen das Ziel, die finanziellen Interessen der EU auch mit strafrechtlichen Mitteln wirksamer zu schützen. Die europäische Staatsanwaltschaft sei grundsätzlich geeignet, unionsweit für mehr Effektivität bei der Ahndung entsprechender Delikte zu sorgen.

Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die Einrichtung der neuen Institution in einen für die Mitgliedstaaten besonders sensiblen Bereich fällt und zu erheblichen Souveränitätseinbußen führt. Die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten dürften daher nicht weiter beschnitten werden, als dies für die Erreichung des Zwecks unbedingt erforderlich sei. Zudem seien die Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts für Grundrechtseingriffe - wie zum Beispiel für eine Telekommunikationsüberwachung - zu beachten.

Die Europäische Kommission schlägt die Errichtung einer EU-Staatsanwaltschaft vor. Sie soll vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgabe übernehmen, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu bekämpfen. Die Zuständigkeit – gegebenenfalls in Verbindung mit Europol – soll die strafrechtliche Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung in Bezug auf Personen umfassen, die als Täter oder Teilnehmer entsprechende Straftaten begangen haben.

Stand: 11.10.2013

Rechtsverordnungen

Top 22Hartz-IV-Erhöhung

Kalender, darauf Geldscheine und Zettel mit Aufschrift Hartz IV

Hartz IV Erhöhung

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss

Beschluss

Hartz IV-Erhöhung gebilligt

Der Bundesrat hat heute der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt.

Vorgesehen ist ein Anstieg um 2,27 Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2014 einen Betrag von 391 Euro und damit neun Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.

Stand: 11.10.2013

Top 27Energieeinsparverordnung

Foto: Infrarotwärmemessung des Gebäudes

Verschärfte Energie-Standards für Neubauten

© panthermedia | Dario Sabljak

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Energieeinsparverordnung trotz massiver Bedenken zu

Die Länder haben heute der Energieeinsparverordnung nur mit zahlreichen Auflagen zugestimmt. Diese sollen unter anderem die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden - zum Beispiel in Immobilienanzeigen und Energieausweisen - für die Verbraucher erhöhen. Zudem möchte der Bundesrat mit den Änderungen unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der Vorschrift insgesamt erleichtern.

Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften – Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich.

Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die Förderung sei auf diesem Niveau zu verstetigen und wieder in den Bundeshaushalt zu überführen. Auf diese Weise erhielten private Investoren sowie die Wohnungs- und Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit.

Stand: 11.10.2013

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.