Unterbindung von Zinsmanipulationen bedarf internationaler Abstimmung
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung zu einem Vorschlag der EU-Kommission Stellung genommen, der Manipulationen bei der Ermittlung von Referenzpreisen oder Benchmarks für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte unterbinden soll. Er begrüßt die Bestrebungen, das Vertrauen in Benchmarks wiederherzustellen und unterstützt die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele. Die Länder sprechen sich allerdings für eine weltweite Abstimmung und international einheitliche Regelungen aus, da international nicht abgestimmte Regulierungen Informationsdefizite für europäische Finanzmarktteilnehmer verursachen können. Zudem warnen sie vor zu hohen Regulierungsanforderungen. Sie sehen die Gefahr, dass sich hierdurch viele Benchmark-Anbieter abschrecken lassen und einen Großteil der Benchmarks einstellen könnten, wodurch wichtige Informationsgrundlagen für Anlageentscheidungen wegfallen würden.
In der Vergangenheit waren insbesondere Manipulationen von Libor (Referenzzinssatz im Interbankengeschäft) und Euribor (Referenzzinssatz für Termingelder im Interbankengeschäft) bekannt geworden, was für Investoren zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Da die Ermittlung von Benchmarks auf europäischer Ebene bisher nicht reguliert ist, zielt der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission darauf ab, die Art und Weise der Ermittlung und Verwendung zu verbessern. So soll zum Beispiel die Bereitstellung zukünftig der vorherigen Zulassung und fortlaufenden Beaufsichtigung unterliegen.
Stand: 08.11.2013