Länder fordern vereinfachte Arbeitnehmerüberlassung für Behörden
Die antragstellenden Länder möchten durch die Bundesregierung klarstellen lassen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen. Hilfsweise sei für diese Rechtsträger ein vereinfachtes und kostenfreies Verfahren für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis einzuführen.
Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass sich durch die im Jahr 2011 erfolgte Erweiterung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zunehmend auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber dazu gezwungen sehen, in den genannten Verfahren Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen. Dies führe - insbesondere auf kommunaler Ebene - zu erheblichen fiskalischen und bürokratischen Mehrbelastungen, obwohl bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die typischen Risiken der Arbeitnehmerüberlassung nicht gegeben sind. Insbesondere würden in den genannten Fällen die bisherigen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen weitergelten.
Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. November 2013 vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen.
Stand: 08.11.2013