BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 916. Sitzung am 08.11.2013

Herausforderung Bildungspolitik, Initiative zum Steuerrecht, Kita-Finanzierung

Mit einem eindringlichen Appell an Bund und Länder, die Herausforderungen in der Bildungspolitik anzunehmen, eröffnete der neue Bundesratspräsident Stephan Weil die Plenarsitzung am 8. November 2013. Anschließend befasste sich der Bundesrat mit knapp dreißig Tagesordnungspunkten. Er brachte zwei Landesinitiativen beim Deutschen Bundestag ein. Außerdem stimmten die Länder zahlreichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu und nahmen Stellung zu europäischen Vorhaben.

Antrittsrede des neuen Präsidenten

Die Finanzierung guter Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, betonte Bundesratspräsident Weil in seiner Antrittsrede. Bund, Länder und Kommunen müssten alle Kräfte darauf konzentrieren, Bildung und Qualifizierung zu ermöglichen. "Es muss gelingen, das junge Menschen später alle Chancen haben, Leistungsträger zu werden und nicht Leistungsempfänger", so Weil. Das bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bezeichnete er als vorsintflutlich - vielmehr müssten alle politischen Ebenen ihren Beitrag leisten. Länder und Kommunen sollten hierfür den nötigen finanziellen Spielraum erhalten, forderte der Bundesratspräsident.

Gesetzentwürfe aus den Ländern für den neuen Bundestag

Auf Antrag von 15 Ländern beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf zum Investment- und Einkommensteuerrecht, der Steuerausfälle in erheblicher Höhe vermeiden soll. Ziel ist es, den Entwurf so schnell wie möglich dem neuen Bundestag zuzuleiten, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor Jahresende abschließen zu können. Mit einem weiteren Gesetzentwurf fordert der Bundesrat mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen. Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Berücksichtigung strukturpolitischer Belange bei der Veräußerung ehemaliger Bundeswehrflächen sowie zur Rechtssicherheit für Behörden bei der Personalausleihe.

Mehr Verbraucherschutz im Reiserecht

Der Bundesrat nahm ausführlich Stellung zu zahlreichen Vorlagen aus dem Europäischen Bereich. Er fordert weitere Verbesserungen im Verbraucherschutz bei Pauschal- und Bausteinreisen, die im Internet gebucht werden. Außerdem äußerten sich die Länder zu den geplanten schärferen Regeln für den europäischen Finanzmarkt und Maßnahmen zur besseren Integration von Roma.

Rezeptfreie "Pille danach"

Der Bundesrat stimmte sieben Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der alten Bundesregierung zu - teilweise allerdings nur unter Bedingungen. So fordern die Länder, auch die "Pille danach" aus der Rezeptpflicht auszunehmen. Umfangreiche Änderungen verlangt der Bundesrat bei geplanten Reglungen zum Krisenmanagement bei Krankheitsepidemien sowie Vorgaben zur abfallrechtlichen Überwachung durch Länder- und Kommunalbehörden.

Nächste Sitzung Ende November

Am 29. November 2013 kommt der Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Dann berät er unter anderem über neue Regelungen für behördliche Lebensmittelkontrollen.

Personalien

Top 3Wahl der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses

Portraitfoto Ilse Aigner

Ilse Aigner

© www.ilse-aigner.de

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende im Wirtschaftsausschuss

Der Bundesrat hat Staatsministerin Ilse Aigner (Bayern) zur Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses gewählt. Die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin ist seit dem 10. Oktober 2013 bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und Stellvertretende Ministerpräsidentin ihres Landes.

Stand: 08.11.2013

Weitere Informationen:

Landesinitiativen

Top 4AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Foto: Gestapelte Münzen

Bundesrat will drohende Steuerausfälle verhindern

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  1. Beschluss
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Beschluss

Neuer Anlauf für AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen beschlossen. Ziel ist es, insbesondere das Investmentsteuerrecht an das im Sommer dieses Jahres beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch anzupassen. Zudem sollen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des geplanten FATCA-Abkommens mit den USA geschaffen und Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht erreicht werden.

Das vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossene "AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz" hatten die Länder im Juni 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, der seine Beratungen aber bis zum Ende der Legislatur nicht abschließen konnte. Das Gesetz ist damit der Diskontinuität unterfallen.

Der nun von den Ländern beschlossene Gesetzesentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von drei Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Die kurze Frist ergibt sich aus der Eilbedürftigkeit der Vorlage. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor Jahresende abgeschlossen sein.

Stand: 08.11.2013

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Top 26Finanzhilfen für Kita-Bau

Foto: Kinder vor einem Computer

Finanzhilfen für Kita-Bau sichern

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Beschluss

Finanzhilfen für Kita-Bau langfristig absichern

Die Länder setzen sich dafür ein, dass die Kommunen mehr Zeit bekommen, um vom Bund geförderte Kindertageseinrichtungen fertigzubauen, ohne dass Fördergelder verloren gehen.

Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf wollen sie erreichen, dass die vom Bund im Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" bereitgestellten Gelder und die zusätzlichen Mittel des "Investitionsprogramms 2013-2014" länger als bisher vorgesehen zur Verfügung stehen. Insbesondere in den Ballungsgebieten bedarf es eines längeren Durchführungszeitraums, weil es aus unvorhersehbaren Gründen teilweise zu Bauzeitverzögerungen gekommen ist, begründet der Bundesrat seinen Vorstoß. Daher ist vorgesehen, dass die Baumaßnahmen bis zu eineinhalb Jahre später als bisher geplant (in einigen Fällen also längstens bis zum 30. Juni 2016) abgeschlossen werden können.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihn in diesem besonderen Fall innerhalb von drei Wochen an den Bundestag weiterleiten muss, da der Bundesrat die Sache als besonders eilbedürftig bezeichnet hat.

Stand: 08.11.2013

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Top 27Rechtssicherheit für Behörden bei der Personalausleihe

Foto: Tastatur mit Reiter Zeitarbeit

Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

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  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern vereinfachte Arbeitnehmerüberlassung für Behörden

Die antragstellenden Länder möchten durch die Bundesregierung klarstellen lassen, dass öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften bei Personalgestellungen und Abordnungen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fallen. Hilfsweise sei für diese Rechtsträger ein vereinfachtes und kostenfreies Verfahren für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis einzuführen.

Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass sich durch die im Jahr 2011 erfolgte Erweiterung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zunehmend auch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber dazu gezwungen sehen, in den genannten Verfahren Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen. Dies führe - insbesondere auf kommunaler Ebene - zu erheblichen fiskalischen und bürokratischen Mehrbelastungen, obwohl bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern die typischen Risiken der Arbeitnehmerüberlassung nicht gegeben sind. Insbesondere würden in den genannten Fällen die bisherigen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen weitergelten.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. November 2013 vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen.

Stand: 08.11.2013

Top 28Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Foto: verlassene Bundeswehrliegenschaft

Verlassene Bundeswehrliegenschaft

© panthermedia | Herbert Esser

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Beschluss

Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele gefordert

Schleswig Holstein fordert die Bundesregierung auf, in einem Gesetzentwurf zu regeln, dass bei Veräußerungen ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Länder und Kommunen zu berücksichtigen sind.

Zur Begründung führte das antragstellende Land in seinem Entschließungsantrag aus, dass im Zuge der geplanten Umstrukturierung der Bundeswehr 31 Standorte zu schließen und weitere 90 personell deutlich zu reduzieren sind. Dies stelle insbesondere für die betroffenen Kommunen durch die möglichen strukturellen Probleme eine besondere Herausforderung dar. Daher seien bei der Veräußerung der betroffenen Liegenschaften auch strukturpolitische Ziele zu berücksichtigen.

Die Vorlage wurde in der Sitzung am 8. November 2013 vorgestellt und den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 08.11.2013

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EU-Vorlagen

Top 8Stärkung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen

Foto: Tastatur mit Taste Reiseangebote

EU-Richtlinie für Pauschal- und Bausteinreisen

© panthermedia | Karsten Ehlers

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Verbraucherschutz bei Pauschalreisen

Der Bundesrat hat heute zu einem Vorschlag der EU-Kommission Stellung genommen, der unter anderem die Stärkung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen im Bereich des grenzüberschreitenden Tourismus zum Ziel hat.

Die Länder begrüßen die Initiative der Kommission, stellen jedoch fest, dass der Vorschlag im Sinne des Verbraucherschutzes in einigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Auch sei die Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz zu optimieren. Sie sprechen sich daher dafür aus, den Vorschlag lediglich als Verpflichtung zu einer Mindestharmonisierung zu formulieren, da sie unter bestimmten Umständen ansonsten sogar eine erhebliche Absenkung des Verbraucherschutzniveaus in Deutschland befürchten. Sie treten auch dafür ein, Reise-Rücktrittsgebühren der Höhe nach zu begrenzen. Zudem wollen sie den Verbrauchern bei Reiseverträgen, die außerhalb geschlossener Geschäftsräume - wie etwa bei Haustürgeschäften oder Kaffeefahrten - geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht einräumen. Geschäftsreisende sind aus Sicht des Bundesrates aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie jedoch auszunehmen, da diese nicht des für Privatreisen notwendigen Verbraucherschutzes bedürfen.

Zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Pauschalreisen und sonstigen Kombinationen von Reiseleistungen (sogenannten Bausteinreisen) will die Europäische Kommission die in den Mitgliedstaaten existierenden unterschiedlichen Rechtsvorschriften einander annähern, um so noch bestehende Verbrauchernachteile weiter zu reduzieren. Auch die verschiedenen Formen von Online-Pauschalreisen sollen in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen sein.

Stand: 08.11.2013

Top 12Unterbindung von Zinsmanipulationen

Foto: Zinsmanipulationen

Zinsmanipulationen

© panthermedia | Buchachon Petthanya

  1. Beschluss

Beschluss

Unterbindung von Zinsmanipulationen bedarf internationaler Abstimmung

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung zu einem Vorschlag der EU-Kommission Stellung genommen, der Manipulationen bei der Ermittlung von Referenzpreisen oder Benchmarks für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte unterbinden soll. Er begrüßt die Bestrebungen, das Vertrauen in Benchmarks wiederherzustellen und unterstützt die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele. Die Länder sprechen sich allerdings für eine weltweite Abstimmung und international einheitliche Regelungen aus, da international nicht abgestimmte Regulierungen Informationsdefizite für europäische Finanzmarktteilnehmer verursachen können. Zudem warnen sie vor zu hohen Regulierungsanforderungen. Sie sehen die Gefahr, dass sich hierdurch viele Benchmark-Anbieter abschrecken lassen und einen Großteil der Benchmarks einstellen könnten, wodurch wichtige Informationsgrundlagen für Anlageentscheidungen wegfallen würden.

In der Vergangenheit waren insbesondere Manipulationen von Libor (Referenzzinssatz im Interbankengeschäft) und Euribor (Referenzzinssatz für Termingelder im Interbankengeschäft) bekannt geworden, was für Investoren zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Da die Ermittlung von Benchmarks auf europäischer Ebene bisher nicht reguliert ist, zielt der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission darauf ab, die Art und Weise der Ermittlung und Verwendung zu verbessern. So soll zum Beispiel die Bereitstellung zukünftig der vorherigen Zulassung und fortlaufenden Beaufsichtigung unterliegen.

Stand: 08.11.2013

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