Top 8Digitaler Binnenmarkt

Geschäftsmann mit Telefon

Absenkung der Roamingkosten

© dpa | Teo Lannie

  1. Beschluss

Beschluss

Massive Kritik am EU-Vorschlag zum digitalen Binnenmarkt

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einen Vorschlag der EU-Kommission zur Stärkung des europäischen digitalen Binnenmarkts beraten und sich hierzu sehr umfangreich und kritisch geäußert. Sie haben gegen den Vorschlag so erhebliche Bedenken, dass sie sogar dafür plädieren, die Vorlage zurückzuziehen und auf der Basis einer intensiven Diskussion mit den Mitgliedstaaten zunächst den tatsächlich bestehenden Reformbedarf zu prüfen.

Inhaltlich hält der Bundesrat den Vorschlag nicht für geeignet, um eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe der Bürger am offenen Internet zu gewährleisten und sieht gravierende Mängel im Datenschutz. Zudem bezweifelt er, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem EU-weiten Genehmigungsverfahren zu mehr Wettbewerb bei den digitalen Infrastrukturen und deren Qualität führen werden. Die unzureichenden Investitionen von Wirtschaftsunternehmen in leitungsgebundene elektronische Kommunikationsnetze hätten ihre Ursache in erster Linie in zu hohen Auf- und Ausbaukosten und nicht in Genehmigungs-Hindernissen. Der Bundesrat lehnt es auch ab, Frequenzen allein als Wirtschaftsgut zu betrachten. Er erinnert daran, dass diese notwendige Voraussetzung für den Zugang und die Verbreitung von Kulturgütern sind. Dies gelte insbesondere für den Rundfunk. Die von der Kommission geplante Abschaffung der Roaming-Gebühren wird allerdings positiv gesehen und vom Bundesrat unterstützt.

Mit dem vorliegenden Vorschlag will die EU-Kommission einen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation schaffen und hierzu den bestehenden Rechtsrahmen ergänzen und anpassen. Bürger und Unternehmen sollen zukünftig ohne grenzbedingte Beschränkungen oder ungerechtfertigte Zusatzkosten Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten haben. Zudem soll der Vorschlag - nach Darstellung der Kommission - die Schutzrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Vorgesehen ist auch die Abschaffung der sogenannten Vorleistungs-Roamingkosten. Diese sollen schrittweise bis zum Jahr 2016 auf das Inlandspreisniveau abgesenkt werden.

Stand: 29.11.2013

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