Top 16Prozesskostenhilfe für Beschuldigte

Foto: Holzhammer auf der Richterbank

EU-Kommission für Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen

© dpa | Uli Deck | 2014

  1. Beschluss

Beschluss

Vorläufige Prozesskostenhilfe für Inhaftierte

Der Bundesrat hat heute Stellung zu einem Kommissionsvorschlag genommen, der dafür sorgen soll, dass inhaftierte Personen in allen Mitgliedstaaten unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten. Die Länder begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission, die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten zu stärken. In Fällen, in denen ein nur kurzzeitiger Freiheitsentzug - zum Beispiel zur Feststellung der Identität einer Person oder ihrer körperlichen Untersuchung - erfolgt, erscheint ihnen die vorläufige Prozesskostenhilfe jedoch nicht geboten. Die Forderung nach ausnahmsloser Gewährung der Hilfe lehnen sie daher ab.

Die Europäische Kommission will mit ihrem Vorschlag nicht nur das Recht von verdächtigen und beschuldigten Inhaftierten auf unentgeltlichen Zugang zu Rechtsbeiständen festschreiben, sondern zudem festlegen, dass Betroffene auf Verlangen auch dann vorläufig kostenlose anwaltliche Unterstützung bekommen, wenn über ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht endgültig entschieden ist.

Stand: 14.02.2014

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.