BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 920. Sitzung am 14.03.2014

Knapp 50 Vorlagen behandelte der Bundesrat am 14. März 2014. Schwerpunkte bildeten die Debatten zum Kampf gegen Kinderpornografie, zu den Folgen aus dem Gurlitt-Fall und zur Zulassung von Genmais.

Grünes Licht für sechs Bundestagsbeschlüsse

Sechs Gesetzen aus dem Bundestag erteilten die Länder ihre Billigung - darunter die Festschreibung des Rentenbeitragssatzes auf 18,9 Prozent, Diätenerhöhung für Bundestagsmitglieder und Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung; ebenso Preisrabatte für Arzneimittel und ein Gesetz zur Umsetzung des europäischen Schulobstprogramms - es geht auf eine Bundesratsinitiative aus dem letzten Jahr zurück. Alle Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und können danach in Kraft treten.

Debatten zu Kinderschutz, Gentechnik, Energiepolitik

Der von drei rot-grün regierten Ländern eingebrachte Gesetzentwurf zum Doppelpass wurde ohne Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Ausführlich berieten die Bundesratsmitglieder dagegen Vorschläge zur Bekämpfung der Kinderpornografie und Strafschärfungen beim Handel mit Nacktbildern von Kindern. In den nächsten Wochen befassen sich die Fachpolitiker damit, ebenso mit der geplanten Erlaubnispflicht für Bordelle und Entscheidungskompetenzen der Länder bei der Zulassung von Genmais und anderen genetisch veränderten Nutzpflanzen.

Der Bundesrat beschloss, Gesetzentwürfe zur Strafbarkeit der Datenhehlerei, zur Vereinfachung des Steuerrechts und zur Einrichtung englischsprachiger Kammern für Handelssachen in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Mit Entschließungen fordern die Länder die Bundesregierung auf, freiberufliche Hebammen zu unterstützen und die Rückgabe von NS-Raubkunst neu zu regeln - Folge des "Gurlitt-Falls".

Stellungnahme zu zahlreichen europäischen Vorhaben

Zu einem der ersten wichtigen Vorhaben der Großen Koalition - dem Rentenpaket - nahm der Bundesrat überraschend nicht Stellung. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungsvorschläge fanden keine Mehrheit im Plenum.
Ausführlich äußerte sich der Bundesrat dagegen zu Plänen der Europäischen Union, die Treibhausgase und Auto-Abgase zu senken und den Emissions-Handel neu zu regeln. Er befasste sich außerdem mit der Aufstockung des Europäischen Investitionsfonds und dem Aufbau eines europäischen Netzes für Arbeitsvermittlung, ebenso einem neuen gemeinsamen Mahnverfahren und dem überarbeiteten Verbotskatalog von "Designerdrogen".

Besuch des polnischen Senatspräsidenten

Von der Ehrentribüne aus verfolgte der polnische Senatsmarschall Bogdan Borusewicz die Plenarsitzung, bevor er mit Bundesratspräsident Weil und weiteren Bundesratsmitgliedern zu politischen Gesprächen zusammentraf.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Beitragssatz in der Rentenversicherung

Foto: Rentenbeitragssatz

© panthermedia | Stefan Dietrich

  1. Beschluss
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Beschluss

Beitragssatz in der Rentenversicherung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 2014 das Gesetz gebilligt, das den Beitragssatz in der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung festschreibt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.

Das Gesetz stellt Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicher. Es setzt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 auf 18,9 und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,1 Prozent fest. Aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung der Rentenkasse hätte der Satz nach bisherigem Recht ansonsten auf 18,3 bzw. 24,3 Prozent sinken müssen. Durch das Einfrieren der Beitragssätze ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mehreinnahmen in Höhe von rund 7,5 Milliarden und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von rund 98 Millionen Euro.

Stand: 14.03.2014

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Top 3Unterstützung gesunder Ernährung von Kindern

Apfel mit Maßband

© dpa | CHROMORANGE | Bilderbox

  1. Beschluss

Beschluss

Unterstützung gesunder Ernährung von Kindern

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 14. März 2014 der Änderung des Schulobstgesetzes zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass die EU-Fördergelder zum europäischen Schulobstprogramm, das die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern steigern und ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten unterstützen soll, rasch und umfassend bei den Schulen ankommen. Es ändert daher das Schulobstgesetz, um den Ländern die Partizipation am erhöhten Kofinanzierungsanteil - von 50 auf 75 Prozent - von Beginn des Schuljahres 2014/2015 an zu ermöglichen. Die bisher geltenden Regelungen und Fristen des Schulobstgesetzes hätten dies ansonsten verhindert.

Das Gesetz entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im Dezember letzten Jahres in den Bundestag eingebracht hatte. Der Bundestag hat den Entwurf inhaltlich im Wesentlichen unverändert angenommen.

Stand: 14.03.2014

Top 4Preismoratorium für Arzneimittel

Foto: Arzneimittel

© panthermedia | Elena Elisseeva

  1. Beschluss

Beschluss

Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 14. März 2014 ein Gesetz zur Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel. Es wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Verkündung zugeleitet.

In einer begleitenden Entschließung machen die Länder jedoch zugleich auf bestehende Schwachpunkte aufmerksam. Sie vertreten die Auffassung, dass die Regelungen zu den Handelszuschlägen für innovative Arzneimittel zu einer Preiserosion mit wirtschaftlich nachteiligen Effekten für betroffene pharmazeutische Unternehmer führen könnten, was unter Umständen auch eine schlechtere Versorgung der Patienten mit neuen Arzneimitteln zur Folge haben könnte.

Nach Auffassung des Bundesrates stellt sich daher die Frage, ob die notwendige Klarstellung der Handelszuschläge durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes bzw. der Arzneimittelpreisverordnung erreicht werden kann. Zudem halten die Länder die unveränderte Fortführung des Preismoratoriums für nicht sachgerecht. Eine bessere Lösung wäre es aus ihrer Sicht gewesen, den pharmazeutischen Unternehmen zu gestatten, die seit 2009 eingefrorenen Preise für das Jahr 2014 und die Folgejahre bis zur Höhe der Inflationsrate des Vorjahres zu erhöhen.

Das Gesetz verlängert das bisher geltende Preismoratorium - durch das einseitig bestimmte Preissteigerungen der pharmazeutischen Unternehmer nicht zu Lasten der Kostenträger abgerechnet werden konnten - befristet bis zum 31. Dezember 2017. Zudem erhöht es den allgemeinen Herstellerabschlag für Arzneimittel in Form des Mengenrabatts von sechs auf sieben Prozent und hebt die gesetzliche Möglichkeit zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt auf.

Stand: 14.03.2014

Top 5Diätenerhöhung

Foto: Abstimmung im Bundestag

© dpa | Maurizio Gambarini

  1. Beschluss

Beschluss

Diätenerhöhung gebilligt

Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 14. März 2014 das Gesetz zur Änderung des Abgeordneten- und Europaabgeordnetengesetzes. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz erhöht die Diäten der Abgeordneten. Am 1. Juli 2014 und 1. Januar 2015 steigen die Bezüge um jeweils 415 auf dann 9082 Euro. Zukünftig ist die Bezügeerhöhung an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Dieser Automatismus soll die Abstimmungen im Parlament ersetzen. Die entstehenden Mehrkosten der Diätenerhöhung belaufen sich auf 1,7 Millionen in diesem und 3,5 Millionen Euro im nächsten Jahr. Bei der Altersversorgung der Abgeordneten gibt es leichte Abstriche. Das maximale Versorgungsniveau sinkt auf 65 - von bisher 67,5 - Prozent der Bezüge.

Stand: 14.03.2014

Top 6Abgeordnetenbestechung bekämpfen

Foto: Bestechung

© panthermedia | Maryna Pleshkun

  1. Beschluss
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Beschluss

Abgeordnetenbestechung bekämpfen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, das Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu billigen. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.

Das Gesetz soll das Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung intensivieren. Es schafft daher einen neuen Straftatbestand, der grundsätzlich Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern erfasst. Verstöße sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe zu ahnden.

Nach bisherigem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nur als Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder Gemeinden strafbar. Dies reicht jedoch nicht aus, um alle möglichen korruptiven Verhaltensweisen in diesem Bereich zu erfassen. Die bisher geltende Regelung bleibt zudem hinter internationalen Vorgaben zurück.

Stand: 14.03.2014

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Landesinitiativen

Top 10Datenhehlerei unter Strafe stellen

Foto: Laptop mit Schriftzug "Passwort akzeptiert"

© dpa | Tobias Hase

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Beschluss

Datenhehlerei unter Strafe stellen

Der Bundesrat will mit einem am 14. März 2014 beschlossenen Gesetzentwurf die Datenhehlerei unter Strafe stellen.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass im Bereich der Informationstechnologie der Handel mit rechtswidrig erlangten digitalen Identitäten - zum Beispiel Kreditkartendaten oder Zugangsdaten zum Onlinebanking - immer mehr zunimmt. Häufig nähmen die Täter selbst jedoch keine unmittelbaren Vermögensverfügungen mit den Daten vor. Vielmehr finde über Webportale und Foren ein intensiver Handel mit widerrechtlich erlangten Daten statt. Diese Weitergabe sei aber bisher nur in Teilbereichen der bestehenden Strafnormen erfasst. Der Gefahr des massenhaften Datenmissbrauchs sei somit zurzeit nicht ausreichend zu begegnen.

Der Gesetzentwurf soll daher bestehende Strafbarkeitslücken durch die Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei schließen. Der Ankauf sogenannter Steuer-CDs durch Amtsträger soll nach wie vor strafrechtlich nicht relevant sein.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Stand: 14.03.2014

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Top 11Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

Foto: Maisfeld

© panthermedia / Ursula Jacobs

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Beschluss

Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

Die Vorlage wurde am 14. März 2014 vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Bayern setzt sich dafür ein, dass die Länder selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden können. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, für ein entsprechendes Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten einzutreten und im EU-Rat den entsprechenden Vorschlag der Kommission vom 13. Juli 2010 zu unterstützen. Zur Begründung führt Bayern aus, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur ist. Er könne dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beeinträchtigen.

Stand: 14.03.2014

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Top 12Erlaubnispflicht für Bordelle

Foto: Straßenstrich

© dpa | Oliver Dietze

  1. Beschluss

Beschluss

Erlaubnispflicht für Bordelle

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 14. März 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung übergeben.

Das Saarland setzt sich für eine umfassende Neuordnung des Prostitutionsrechts ein. Mit seinem Entschließungsantrag möchte das Land die Bundesregierung bitten, ihren Beitrag zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels zeitnah zu leisten und die entsprechenden Gesetzesvorschläge zur Umsetzung der Richtlinie schnellstmöglich vorzulegen. Zudem seien weitere Regelungen - wie zum Beispiel eine Erlaubnispflicht für Bordelle - vorzubereiten.

Zur Begründung führt das Saarland aus, dass es mit großer Sorge auf die unerträglichen Missstände in diesem Bereich blickt. Die Lage der Prostituierten habe sich deutlich verschlechtert. Zudem litten immer mehr Unbeteiligte unter der Ausweitung der Prostitution.

Stand: 14.03.2014

Top 40Vereinfachung des Steuerrechts

Foto: Anleitung zur Einkommensteuererklärung

© PantherMedia | Peter Jobst

  1. Beschluss
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Beschluss

Vereinfachung des Steuerrechts

Der Bundesrat schlägt in einem am 14. März 2014 beschlossenen Gesetzentwurf mehrere Einzelmaßnahmen vor, um das Steuerrecht zu vereinfachen.

Unter anderem will er Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer durchsetzen. Zudem möchten die Länder eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags, die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren und Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten erreichen. Die Vorschläge enthalten auch Maßnahmen, die einerseits vereinfachend wirken, andererseits aber durch Subventionsabbau zur Gegenfinanzierung beitragen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Dezember 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Stand: 14.03.2014

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Top 41Englisch als zulässige Gerichtssprache

Foto: Gericht

© PantherMedia | Sebastian Duda

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Beschluss

Englisch als zulässige Gerichtssprache

Der Bundesrat möchte bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen in englischer Sprache verhandelt werden kann. Aus diesem Grund hat er am 14. März 2014 erneut einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.

Die Länder betonen, dass es in Deutschland zahlreiche Richter gebe, die diese Sprache hervorragend beherrschen und in der Lage seien, eine mündliche Verhandlung entsprechend zu führen.

Obwohl das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genießen, leidet der Gerichtsstandort Deutschland nach Auffassung des Bundesrates bisher darunter, dass noch immer nur deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten - zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen - zumeist im Ausland ausgetragen würden.

Durch die Einführung von englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Hierbei soll sie ihre Auffassung darlegen. Der Beschluss entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Mai 2010 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch der Diskontinuität unterfallen.

Stand: 14.03.2014

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Top 42Doppelpass

Foto: Reisepässe

© panthermedia | Astrid Gast

  1. Beschluss

Beschluss

Doppelpass

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 14. März 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wollen mit einem Gesetzentwurf die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aufheben.

Nach Auffassung der drei Länder hat sich die im bisherigen Recht verankerte Pflicht nicht bewährt und sollte deshalb abgeschafft werden. Nach den Regelungen des Entwurfs sollen daher Kinder ausländischer Eltern, die kraft Geburt in Deutschland oder durch Einbürgerung neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sich künftig nicht mehr zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen. Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass der Entscheidungszwang der Lebenssituation dieser jungen Erwachsenen nicht gerecht wird. Die Optionsregelung diskriminiere eine Generation von jungen Deutschen, auf die die deutsche Gesellschaft in der Zukunft angewiesen sei. Die Regelung habe sich zudem integrationspolitisch als kontraproduktiv erwiesen.

Stand: 14.03.2014

Top 43Absicherung der Geburtshilfe

Foto: Schwangere und Hebamme

© PantherMedia | Cathy Yeulet

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Beschluss

Absicherung der Geburtshilfe

Die Länder setzen sich für eine Verbesserung der Situation freiberuflich tätiger Hebammen ein. Mit einer Entschließung haben sie am 14. März 2014 die Bundesregierung gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass kurzfristig eine angemessene Vergütung der Tätigkeit erreicht und damit die Geburtshilfe-Versorgung flächendeckend gesichert wird. Zudem sei zu prüfen, ob die Absicherung des Haftungsrisikos in der Geburtshilfe durch eine erweiterte Trägerhaftung oder einen steuerfinanzierten Haftungsfonds erreicht werden kann.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Es sei nicht auszuschließen, dass ab Sommer 2015 überhaupt keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung steht. Dies führe vermehrt dazu, dass die Hebammen ihre Tätigkeit aufgeben, weil sich die hohen Versicherungsbeiträge kaum noch erwirtschaften lassen. Eine Lösung dieses Problems sei zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe dringend notwendig, so die Länderkammer.

Stand: 14.03.2014

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Top 44aKinder- und Jugendschutz verbessern

Foto: Strafgesetzbuch

© panthermedia | Thorsten Kempe

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Beschluss

Kinder- und Jugendschutz verbessern

Die Entschließung wurde am 14. März 2014 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Thüringen setzt sich für eine Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz ein. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe zu stellen und schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Zur Begründung führt Thüringen aus, dass es nach deutschem Recht bisher nicht strafbar ist, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen, die sie beispielsweise beim Baden oder Spielen zeigen, käuflich zu erwerben. Diese könnten auf Pädophile jedoch stimulierend wirken. Insbesondere der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne daher einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde der betroffenen Kinder darstellen. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass Kinder nach dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention den besonderen Schutz des Staates genießen.

Stand: 14.03.2014

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Top 44bBekämpfung der Kinderpornografie

Foto: Kameralinse

© panthermedia | ensup

  1. Beschluss

Beschluss

Bekämpfung der Kinderpornografie

Die Entschließung wurde dem Plenum am 14. März 2014 vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Auch Hessen will Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung schützen und dafür die Kinderpornografie im Internet schärfer bekämpfen. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, sich dieser Materie zügig anzunehmen und gesetzgeberisch aktiv zu werden, insbesondere ihren Beitrag zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zeitnah zu leisten. Hierbei sei auch zu prüfen, ob im Zusammenhang mit sogenannten Posing-Bildern Strafbarkeitslücken im Bereich der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften bestehen. Hessen erscheint es in diesem Zusammenhang notwendig, zumindest Bilder von nackten Kindern, die ohne jeden sinnstiftenden Kontext allein auf die sexuelle Erregung des Betrachters abzielen, umfassend unter Strafe zu stellen. Es sei auch zu prüfen, ob bereits die kommerzielle Erstellung und einschlägige Weiterverbreitung solcher Bilder unter Strafe zu stellen ist.

Stand: 14.03.2014

Top 45Konsequenzen aus dem Gurlitt-Fall

Foto: Cornelius Gurlitt

© dpa | Barbara Gindl

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Beschluss

Konsequenzen aus dem Gurlitt-Fall

Der Bundesrat will Konsequenzen aus dem Schwabinger Kunstfund ziehen, der im letzten Jahr als "Gurlitt-Fall" Aufsehen erregte.

In einer am 14. März 2014 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung zu prüfen, ob die Verjährungsregeln bei NS-Raubkunst einer Änderung bedürfen.

Die Länder betonen, dass für in der NS-Zeit entzogene Kulturgüter die allgemeinen Verjährungsregelungen des Zivilrechts für bewegliche Sachen zu unangemessenen Ergebnissen führen können. Die geltende Rechtslage würde auch in der öffentlichen Wahrnehmung häufig als Verfestigung des NS-Unrechts empfunden, weil sie zur Folge haben könne, dass entzogenes Kulturgut NS-Opfern bzw. ihren Erben nicht zurückgegeben werden müsse.

Stand: 14.03.2014

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Top 48Anbau gentechnisch veränderter Organismen verhindern

Foto: Genmais

© dpa | Norbert Försterling

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Beschluss

Anbau gentechnisch veränderter Organismen verhindern

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 14. März 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Mecklenburg-Vorpommern möchte den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verhindern.

Mit einer Entschließung will das Land daher die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) einzusetzen. Sofern ein europaweites Anbauverbot nicht durchsetzbar ist, soll sich die Bundesregierung im laufenden europäischen Rechtsetzungsverfahren zumindest für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit GVO einsetzen und den entsprechenden Vorschlag der Kommission vom 13. Juli 2010 grundsätzlich unterstützen.

Zur Begründung führt Mecklenburg-Vorpommern aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nach wie vor ablehnt. Ziel müsse es daher sein, den Anbau in ganz Europa zu verhindern oder den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in dieser Frage einzuräumen.

Stand: 14.03.2014

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Top 49Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern

Foto: Landwirtschaft

© PantherMedia | Martin Schlecht

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Beschluss

Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 14. März 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung übergeben.

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen setzen sich für den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft ein. Mit einer Entschließung möchten die drei Länder angesichts einer möglichen EU-weiten Zulassung für den gentechnisch veränderten Mais 1507 die Bundesregierung bitten, auf nationaler und EU-Ebene alle Mittel auszuschöpfen, um den Anbau einzuschränken und den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland zu gewährleisten. Die Bundesregierung soll sich deshalb bei den Verhandlungen in der EU dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, den Anbau innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbieten zu können. Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass nach geltendem EU-Recht ein nationales Anbauverbot für den Mais 1507 derzeit nicht ausgesprochen werden kann, obwohl die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnt.

Stand: 14.03.2014

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 13Rentenpaket

Foto: Rentner

© panthermedia | Liona Toussaint

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Beschluss

Keine Stellungnahme zum Rentenpaket

Der Bundesrat hat in der Sitzung am 14. März 2014 im sogenannten ersten Durchgang keine Stellungnahme zum Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.

Mit dem Entwurf will die Bundesregierung aus ihrer Sicht notwendige Veränderungen im Rentenrecht vornehmen. So möchte sie zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte ausweiten. Diese könnten damit ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagfreie Altersrente erhalten, wenn sie 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Zu berücksichtigen wären auch Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Zudem soll die Erziehungsleistung von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt werden. Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sollen eine bessere Absicherung erhalten.

Stand: 14.03.2014

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EU-Vorlagen

Top 28Europäische Klima- und Energiepolitik

Foto: Klimapolitik

© PantherMedia | Thomas Knauer

  1. Beschluss

Beschluss

Europäische Klima- und Energiepolitik

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung umfangreich zu einer Vorlage der Europäischen Kommission Stellung genommen, die den Diskussionsprozess um die europäische Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 fortsetzt.

Die Länder begrüßen die Initiative der Kommission, einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festzulegen und zu konkretisieren. Sie stellen jedoch fest, dass die vorgesehenen Zielvorgaben hinter den Möglichkeiten der EU wie auch den Notwendigkeiten des Klimaschutzes zurückbleiben. Der Bundesrat kritisiert, dass für das weite Feld der Energieeffizienz - mit erheblichen Potenzialen für einen wirksamen Klimaschutz - keine Zielvorgaben gemacht wurden. Er betont in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit, die entsprechenden Anstrengungen in der EU zu verstärken. Er bittet daher die Bundesregierung, bei den Abstimmungen im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass ein ambitionierteres Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz festgelegt wird. Zudem seien ehrgeizigere Zielvorgaben für die Minderung der Treibhausgasemissionen zu beschließen. Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass der vorgelegte Rahmen der Bedeutung der erneuerbaren Energien für das Erreichen der europäischen Klimaschutzziele und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit nicht gerecht wird.

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung vor, für die EU-internen Treibhausgasemissionen ein Minderungsziel von 40 Prozent bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 festzulegen. Neue Zielvorgaben für erneuerbare Energien oder die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen im Verkehrssektor für die Zeit nach 2020 hält sie hingegen nicht für sinnvoll.

Stand: 14.03.2014

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