Top 27Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Foto: rote Ampel

© dpa | Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert höhere Bußgelder für Rotlichtsünder

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. April 2014 der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung nur mit Auflagen zugestimmt. Der Bundesrat möchte im Bußgeldkatalog künftig Rotlichtverstöße von Radfahrern eigenständig aufführen. Den bisherigen Regelsatz von 45 Euro will er auf 60 Euro anheben. Zudem möchten die Länder zum sicheren Führen von Einsatzfahrzeugen - z.B. der Polizei oder Feuerwehr - neben regelmäßigen Übungsfahrten auch ergänzende Schulungsmaßnahmen wie z.B. Fahrsicherheitstrainings für die Fahrer vorsehen. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.

Die Vorlage der Bundesregierung dient unter anderem der weiteren Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Zudem werden Aktualisierungen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Kraftfahreignung auf der Grundlage von EU-Vorgaben vorgenommen. Weitere Änderungen des geltenden Rechts sind der Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters geschuldet.

Stand: 11.04.2014

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.