BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 921. Sitzung am 11.04.2014

Kampf gegen Kinderpornografie, Haushaltsdebatte, Gentechnik

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, effektiver gegen Kinderpornografie vorzugehen. In der Plenarsitzung am 11. April 2014 fasste er hierzu eine Entschließung, die nun dem Kabinett zugeleitet wird. Außerdem beschlossen die Länder Initiativen zur Verschärfung des Waffenrechts, strengeren Reglementierung von Bordellen und zum besseren Schutz für gentechnikfreie Landwirtschaft.


Der Bundesrat verlangt zudem einen Bundesfreiwilligendienst aller Generationen, eine effektivere Abstimmung von Bund und Ländern in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, Verbesserungen bei der Ausbildung zum OP-Assistenten und schärfere Sanktionen gegen Banken, die Steuerbetrug ihrer Kunden begünstigen.


Neue Landesinitiativen

Neu vorgestellt wurden Landesinitiativen zur Strafbarkeit des Handels mit Nacktaufnahmen von Kindern, zum Mieterschutz im Kündigungsfall und zur Umsetzung der Energiewende. Mit den Vorschlägen werden sich in den nächsten Wochen die Fachausschüsse beschäftigen.


Höhere Bußgelder für Rotlichtverstöße

Zum Entwurf des Bundeshaushalts 2014 nahm der Bundesrat ausführlich Stellung. Die Pläne der Bundesregierung, mit dem Haushaltsbegleitgesetz den Zuschuss für den Gesundheitsfonds zu kürzen, ließen die Länder dagegen unkommentiert.

Der Bundesrat regte fachliche Verbesserungen beim geplanten flächendeckenden Mindestlohn in der Fleischindustrie an und verlangte eine noch weitergehende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht. Außerdem äußerte er sich zur europäischen GAP-Reform der Agrarsubventionen, zum Ernährungsprogramm für Schulkinder und zu zwei Verordnungsvorschlägen, die als Reaktionen auf die Bankenkrise neue Regelungen für systemrelevante Institute enthalten.

Die Länder fordern außerdem schärfere Sanktionen für Verkehrssünder auf dem Fahrrad: künftig soll ein Rotlichtverstoß mit 60 statt 45 Euro geahndet werden.


Atommüll-Endlagersuche kann beginnen

Nur einen Tag nach dem Bundestag benannte auch der Bundesrat die Mitglieder für die neue Kommission zur Endlagersuche für Atommüll, die nun ihre Arbeit aufnehmen kann.


Hoher Besuch aus der Schweiz

Als Ehrengast nahm der Vorsitzende des Schweizer Ständerats, Hannes Germann, an der Plenarsitzung teil. Er führte am Vormittag politische Gespräche mit Bundesratspräsident Stephan Weil und mit den Ministerpräsidenten Baden-Württembergs und Bayerns, Winfried Kretschmann und Horst Seehofer.


Nächste Sitzung am 23. Mai 2014

Nach der Osterpause beschäftigen sich die Länder unter anderem mit Regierungsentwürfen zum Doppelpass, der EEG-Novelle und dem flächendeckenden Mindestlohn.

Landesinitiativen

Top 3Mehr Rechte für Bankenaufsicht

Foto: Hände mit Handschellen und Euroscheinen

© panthermedia | Elnur Amikishiyev

  1. Beschluss
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Beschluss

Mehr Rechte für Bankenaufsicht

Die Länder wollen Steuerstraftaten im Bankenbereich verstärkt bekämpfen. Hierzu schlagen sie in einem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf vor, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Lage zu versetzen, gegen Banken einzuschreiten, bei denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Die möglichen Maßnahmen sollen bis zum Entzug der Erlaubnis gehen können.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass teilweise von Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten werden. Das Spektrum der Aktivitäten sei vielfältig und reiche bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerumgehung mit Auslandsbezug. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Mitarbeiter erfüllt. Gingen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, seien Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um Steuerstraftaten vorzubeugen, so der Bundesrat.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.

Stand: 11.04.2014

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Top 4Verschärfung des Waffenrechts

Foto: Hand mit Waffe

© panthermedia | Dietrich Pietsch

  1. Beschluss
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Beschluss

Verschärfung des Waffenrechts

Der Bundesrat möchte mit einem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen.

In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Waffenbesitzer bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, begründen die Länder ihren Entwurf. Bislang prüften die Behörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung geschickt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Februar 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.

Stand: 11.04.2014

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Top 5Besserer Mieterschutz bei Kündigungen

Foto: Bürgerliches Gesetzbuch

© PantherMedia | Holger Baumgärtne

  1. Beschluss

Beschluss

Besserer Mieterschutz bei Kündigungen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. April 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Brandenburg legt einen Gesetzentwurf zum Mieterschutz vor.

Das Land will einen Wertungswiderspruch im geltenden Recht auflösen. Bisher wird eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden unwirksam, sofern der Mieter die ausstehende Miete in einer bestimmten Frist nachzahlt. Diese so genannte Schonfristregelung gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter statt einer fristlosen eine ordentliche Kündigung ausspricht. Diese Kündigung bleibt wirksam, auch wenn der Mieter anschließend alle Schulden begleicht.

Aus Sicht von Brandenburg ist es ungerecht, dass fristlose und ordentliche Kündigung derzeit unterschiedliche Rechtsfolgen haben, obwohl der Vermieter in beiden Fällen keinen finanziellen Schaden mehr hat.

Stand: 11.04.2014

Top 6aSelbstbestimmungsrecht beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

Foto: Maisfeld

© panthermedia | Ursula Jacobs

  1. Beschluss
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Beschluss

Selbstbestimmungsrecht beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen

Der Bundesrat möchte für die EU-Mitgliedstaaten ein Selbstbestimmungsrecht beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sicherstellen. In einer am 11. April 2014 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung deshalb auf, für das Selbstbestimmungsrecht einzutreten und den entsprechenden Vorschlag der Kommission grundsätzlich zu unterstützen.

Die Länder bitten die Bundesregierung, auf EU-Ebene eine für die Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit zu schaffen, um den Anbau einer EU-weit zugelassenen - gentechnisch veränderten - Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebiets verbieten zu können. Die Neuregelung sollte aus Sicht der Länder im EU-Gentechnikrecht ausgestaltet werden. Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen sollte.

Stand: 11.04.2014

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© Copyright Bundesrat

Top 7Erlaubnispflicht für Bordelle

Foto: Straßenstrich

© dpa | Oliver Dietze

  1. Beschluss
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Beschluss

Erlaubnispflicht für Bordelle

Die Länder möchten das Prostitutionsgesetz weiterentwickeln. In einer am 11. April 2014 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat, illegale Formen der Prostitution zurückzudrängen, einen größeren Schutz der Prostituierten vor Gewalt und Ausbeutung zu ermöglichen, das Selbstbestimmungsrecht der Gewerbetreibenden zu stärken und auf die Gewährleistung fairer Arbeit hinzuwirken.

Der Bundesrat verlangt eine Erlaubnispflicht für Bordelle. Er bittet die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung auf den spezifischen Charakter der Prostitutionsstätten abzustellen und eine Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiberinnen und Betreiber vorzuschreiben. Zudem seien Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen festzulegen.

Stand: 11.04.2014

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Top 8bBekämpfung der Kinderpornografie

Foto: Kameralinse

© panthermedia | ensup

  1. Beschluss
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Beschluss

Verstärkte Bekämpfung der Kinderpornografie

Der Bundesrat setzt sich für Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ein. In einer am 11. April 2014 gefassten Entschließung bitten die Länder daher die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz vorzulegen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass es nach deutschem Recht derzeit nicht strafbar ist, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen - die sie beispielsweise beim Baden, Spielen oder in der Sauna zeigen - käuflich zu erwerben oder auf andere Weise zu beziehen. Diese Bilder könnten auf Pädophile jedoch stimulierend wirken. Insbesondere der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder darstellen. Dem Bundesrat erscheint es daher notwendig, die kommerzielle Vermarktung von Bildern nackter Kinder zu unterbinden und den gewerbsmäßigen Handel mit solchen Aufnahmen strafrechtlich zu sanktionieren.

Stand: 11.04.2014

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Top 35Nacktfotos von Kindern verbieten

Foto: CD-ROM im Laufwerk

© dpa | Uwe Zucchi

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Beschluss

Nacktfotos von Kindern verbieten

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. April 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Bayern will gegen den Handel mit Nacktfotos von Kindern vorgehen. Ereignisse aus jüngster Zeit hätten deutlich gemacht, dass der Schutz der Persönlichkeitsinteressen von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen der Verbesserung bedarf. Das Strafrecht gebe außerhalb der Kinder- und Jugendpornographie bisher nur eine unzureichende Antwort auf die Gefährdungen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht daher die Strafbewehrung des entgeltlichen oder im Rahmen eines Tauschsystems erfolgenden Handels mit Nacktaufnahmen von Kindern vor. Das Strafmaß soll von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe reichen.

Stand: 11.04.2014

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Top 33Freiwilligendienst aller Generationen

Foto: Freiwilligendienst im Altersheim

© dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss

Beschluss

Freiwilligendienst aller Generationen

Der Bundesrat möchte neben dem bestehenden Bundesfreiwilligendienst eine weitere Dienstform gesetzlich verankern. Diese soll im Gegensatz zu den bisherigen Freiwilligendiensten nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf Taschengeld auslösen.

In ihrem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen die Länder daher vor, den neuen "Freiwilligendienst aller Generationen" als zweite Säule in das Bundesfreiwilligendienstgesetz einzufügen. Der Dienst soll überwiegend praktische Tätigkeiten umfassen und arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein. Er soll durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden umfassen und für mindestens sechs und maximal 24 Monate geleistet werden.

Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 11.04.2014

Top 34Bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

Foto: Operationssaal

© PantherMedia | epstock

  1. Beschluss

Beschluss

Bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

Die Länder möchten die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich regeln und zugleich ihre Finanzierung sichern. In einem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf verweisen sie auf den voranschreitenden Fachkräftemangel in den Kliniken und die Notwendigkeit, dieses Berufsbild aufzuwerten.

Operationstechnische Assistenten sind Spezialisten und vereinen organisatorische sowie medizinisch-technische Fachkenntnisse rund um die operative Betreuung der Patienten. Insbesondere das komplexe Versorgungssystem macht ihren Einsatz erforderlich. Die bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht der Länder zu unterschiedlich und führen deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Außerdem befürchten sie, dass die derzeitige Ausbildungsfinanzierung mit Blick auf das an Fallgruppen orientierte Abrechnungssystem nicht mehr gesichert ist.

Entsprechende Übergangsvorschriften sollen dafür sorgen, dass auch diejenigen adäquate Arbeitsplätze finden, die ihre Ausbildung noch unter den alten Bedingungen abgeschlossen haben.

Die Vorlage ist mit einem Gesetzentwurf identisch, den der Bundesrat bereits im Februar 2010 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat ihn wegen des Ablaufs der 17. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 11.04.2014

Top 37Verbesserung der Energieeffizienz

Foto: Haus mit Wärmebildkamera

© PantherMedia | Dario Sabljak

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Beschluss

Verbesserung der Energieeffizienz

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. April 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Baden-Württemberg setzt sich für die Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland ein. Mit einem Entschließungsantrag möchte das Land deshalb die Bundesregierung um Vorlage eines konkreten Arbeitsplans für die Erarbeitung eines Energieeffizienz-Aktionsplans für Deutschland bitten. Hierbei sei eng mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans soll eine Gesamtstrategie für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes sein.

Zur Begründung führt Baden-Württemberg aus, dass die Energiewende große Anstrengungen notwendig macht, wobei Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ein zentraler Schlüssel zum Erfolg sind.

Stand: 11.04.2014

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Top 39aEndlager-Kommission

Foto: Atommüll

© PantherMedia | Matthias Haas

  1. Beschluss
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Beschluss

Vorsitzende und Mitglieder der Endlager-Kommission gewählt

Der Bundesrat hat am 11. April 2014 Ursula Heinen-Esser und Michael Müller als Vorsitzende der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.

Zugleich bestimmte er die Vertreter der Landesregierungen, der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen in der Kommission.

Das Gremium soll das Standortauswahlverfahren vorbereiten.

Stand: 11.04.2014

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1aBundeshaushalt 2014

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

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Beschluss

Bundeshaushalt 2014

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. April 2014 den Entwurf des Bundeshaushalts 2014 beraten und hierzu Stellung genommen. Er weist darauf hin, dass auch weiterhin eine zurückhaltende und auf Nachhaltigkeit gerichtete Haushalts- und Finanzpolitik erforderlich ist. Unbeschadet dessen sieht er im vorgelegten Entwurf weitere Ansätze für zukunftswirksame und wachstumsstärkende Maßnahmen.

Umschichtungen innerhalb des Haushalts und Entlastungen an anderer Stelle sollten dazu genutzt werden, dem hohen Investitionsbedarf im Verkehrsbereich, bei der Städtebauförderung und der flächendeckenden Breitband-Grundversorgung gerecht zu werden. Zudem erinnert der Bundesrat an die bereits getroffenen Absprachen, in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Für die Kommunen sei es unerlässlich, zeitnah Planungssicherheit zu erhalten. Die Länder erwarten daher, dass die entsprechenden Regelungen mit Wirkung zum 1. Januar 2017 mit einer jährlichen Entlastung von fünf Milliarden Euro in Kraft treten können.

Aufgrund des großen Umfangs der Bundeswehrreform sei auch in diesem Bereich die erforderliche Unterstützung des Bundes für die Kommunen erneut zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen, so der Bundesrat.

Das Gesamtvolumen des Haushalts 2014 soll nach dem Entwurf der Bundesregierung rund 298,5 Milliarden Euro betragen. Die Nettokreditaufnahme beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro. Die Regierung weist darauf hin, dass dies die niedrigste Neuverschuldung seit 40 Jahren ist. Dies führe dazu, dass der Haushalt für das Jahr 2014 strukturell - also bereinigt um konjunkturelle Einflüsse - ausgeglichen sei.

Stand: 11.04.2014

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Top 1bHaushaltsbegleitgesetz 2014

Foto: Geldscheine Euro und Stethoskop

© panthermedia | Ralf Kalytta

  1. Beschluss
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Beschluss

Keine Stellungnahme zum Haushaltsbegleitgesetz 2014

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. April 2014 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 beraten, eine Stellungnahme hierzu allerdings nicht beschlossen.

Die Bundesregierung möchte die gesetzliche Krankenversicherung verpflichten, einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts zu leisten. Aufgrund der weiterhin positiven Finanzentwicklung der Krankenversicherung und der bis Ende 2013 aufgebauten Liquiditätsreserve könne der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds für das Jahr 2014 auf 10,5 Milliarden und für das Jahr 2015 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt werden. Die hierdurch bedingten Mindereinnahmen seien in beiden Jahren durch Entnahmen von 3,5 bzw. 2,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve auszugleichen.

Stand: 11.04.2014

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Top 9Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Foto: Person mit Tafel Aufschrift Mindestlohn

© panthermedia | gwolters

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Beschluss

Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. April 2014 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Weg für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischwirtschaft freimachen will.

Sie wollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, ob eine Verbesserung der im Entwurf enthaltenen Haftungsregelung für Generalunternehmer möglich ist. Nach dieser haftet bisher der Generalunternehmer, der einen Subunternehmer mit der Erbringung von Werk- und Dienstleistungen beauftragt, für die Löhne, die der Subunternehmer seinen Arbeitnehmern schuldet. Gerade in jüngster Zeit habe es jedoch wiederholt Fallkonstellationen gegeben, in denen der Generalunternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, gegenüber dem Subunternehmer aber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bestand. Dies führt nach Darstellung des Bundesrates dazu, dass die beim Subunternehmer eingehenden Zahlungen den betroffenen Arbeitnehmern nicht mehr als Lohn ausgezahlt werden können, weil sie unmittelbar an den Pfändungsgläubiger fließen. Aus Sicht des Bundesrates kämen als Lösungsansätze die Gründung eines Hilfsfonds oder die Schaffung eines Anspruchs auf Insolvenzgeld in Betracht.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der Anfang des Jahres abgeschlossene neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Fleischwirtschaft - auch für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer - zwingend zur Anwendung kommt. Ab dem 1. Juli des Jahres soll damit keiner der bundesweit etwa 100.000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze soll bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro ansteigen.

Stand: 11.04.2014

Top 14Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner

Foto: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

© dpa | Jens Kalaene

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Beschluss

Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner

Die Länder haben am 11. April 2014 einen Gesetzentwurf beraten, mit dem die Bundesregierung eine Erweiterung des Adoptionsrechts für homosexuelle Lebenspartnerschaften auf den Weg bringen will. Sie kritisieren, dass die vorgesehene Änderung dem Ziel der völligen rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften noch nicht hinreichend Rechnung trägt. Die Gleichbehandlung im Adoptionsrecht werde mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie eine weitergehende Gleichbehandlung zu erreichen ist.

Die Bundesregierung setzt mit ihrem Entwurf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das ein Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare bis zum 30. Juni 2014 verlangt. Der Entwurf soll gleichgeschlechtlichen Paaren erlauben, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bisher ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich. Die gemeinsame Adoption eines Kindes bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin verwehrt.

Stand: 11.04.2014

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EU-Vorlagen

Top 18Obst, Gemüse und Milch für Schulkinder

Foto: Obst und Gemüse

© PantherMedia | serg_v

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Beschluss

Obst, Gemüse und Milch für Schulkinder

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. April 2014 zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die Europäische Kommission die Effizienz und Wirksamkeit des Schulmilch- und Schulobstprogramms erhöhen möchte. Die Länder begrüßen die Initiative der EU. Sie machen jedoch darauf aufmerksam, dass aufgrund der eng gefassten Unionskompetenzen im Bildungsbereich den Mitgliedstaaten keine konkreten Vorgaben im Zusammenhang mit geforderten begleitenden pädagogischen Maßnahmen gemacht werden können.

Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass die Produktpalette der beihilfefähigen Schulmilcherzeugnisse zumindest um Milchmischgetränke zu erweitern ist, da ansonsten eine deutliche Verringerung des Absatzes auf Grundschulebene eintreten würde.

Die Europäische Kommission möchte das seit 1977 bestehende Schulmilchprogramm und das seit 2007 laufende Schulobstprogramm - die jeweils ins Leben gerufen wurden, um den Verzehr von Obst und Gemüse sowie Milcherzeugnissen durch Schulkinder zu fördern - unter einem gemeinsamen rechtlichen und finanziellen Rahmen zusammenführen. Ziel ist es, die Effizienz und Wirksamkeit der Programme zu erhöhen, die Finanzierungsregelungen zu verbessern und die erzieherische Wirkung zu stärken.

Nach dem Vorschlag der Kommission soll sich die Verteilung in Schulen künftig auf die Kernprodukte Obst, Gemüse und Trinkmilch konzentrieren. Den Mitgliedstaaten sollen hierzu Haushaltsmittel in Höhe von 230 Millionen Euro (150 Millionen Euro für Obst und Gemüse sowie 80 Millionen für Milch) zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, die Verteilung durch pädagogische Maßnahmen zu flankieren.

Stand: 11.04.2014

Rechtsverordnungen

Top 27Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Foto: rote Ampel

© dpa | Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert höhere Bußgelder für Rotlichtsünder

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. April 2014 der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung nur mit Auflagen zugestimmt. Der Bundesrat möchte im Bußgeldkatalog künftig Rotlichtverstöße von Radfahrern eigenständig aufführen. Den bisherigen Regelsatz von 45 Euro will er auf 60 Euro anheben. Zudem möchten die Länder zum sicheren Führen von Einsatzfahrzeugen - z.B. der Polizei oder Feuerwehr - neben regelmäßigen Übungsfahrten auch ergänzende Schulungsmaßnahmen wie z.B. Fahrsicherheitstrainings für die Fahrer vorsehen. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt.

Die Vorlage der Bundesregierung dient unter anderem der weiteren Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Zudem werden Aktualisierungen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Kraftfahreignung auf der Grundlage von EU-Vorgaben vorgenommen. Weitere Änderungen des geltenden Rechts sind der Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters geschuldet.

Stand: 11.04.2014

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