Top 8Rückgabe von NS-Raubkunst

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Beschluss

Rückgabe von NS-Raubkunst

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 13. Juni 2014 zur weiteren Beratung an die Ausschüsse zurückverwiesen.

Bayern möchte die Eigentümer abhanden gekommener Sachen gegenüber bösgläubigen Besitzern besser schützen.

Ziel des Gesetzentwurfs ist daher, Eigentümern auch nach Ablauf der im BGB vorgeschriebenen Verjährungsfrist von 30 Jahren die Durchsetzung ihres Herausgabeanspruchs gegenüber bösgläubigen Besitzern zu ermöglichen. Aus Sicht des antragstellenden Landes bedarf das Recht in diesem Zusammenhang einer Neuregelung. Insbesondere bei Fällen von in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogenen oder kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern sei die bisherige Rechtslage nur schwer erträglich, weil sie durch den NS-Staat geschaffenes Unrecht auf Dauer verfestige.

Stand: 13.06.2014

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