Top 15Änderungen im Asylrecht

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Beschluss

Änderungen im Asylrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 im sogenannten ersten Durchgang keine Stellungnahme zu den Plänen der Bundesregierung zur Änderung des Asylrechts beschlossen. Der Bundestag wird über den Gesetzentwurf daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.

Die Bundesregierung möchte Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts einstufen und gleichzeitig den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer erleichtern.

In ihrem Gesetzentwurf weist die Regierung darauf hin, dass die Zahl der in Deutschland von Angehörigen der genannten Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen ist. Von Januar bis März 2014 seien es 6682 und damit über 20 Prozent aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl oder Flüchtlingsschutz lägen jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor. Die Bearbeitung dieser - zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten - Anträge führte zu einer erheblichen Belastung für Bund, Länder und Kommunen und ginge im Ergebnis zulasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stünden. Die genannten Staaten sollen daher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, um die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen.


Zugleich möchte die Bundesregierung die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung für Asylbewerber und geduldete Ausländer auf drei Monate verkürzen.

Stand: 13.06.2014

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