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Beschluss

Reform des Lebensversicherungsrechts

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz gebilligt.

Das Gesetz soll Lebensversicherer und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Es ändert daher die Vorgaben für Lebensversicherungen, um ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse zu verhindern. Hierzu untersagt es Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen für Kunden gefährdet ist.

Zudem sind die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent - statt der bisher üblichen 75 Prozent - an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.

Stand: 11.07.2014

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