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Foto: Türkischer Pass (l.) und deutscher Reisepass

© dpa | Daniel Bockwoldt

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Beschluss

Doppelte Staatsbürgerschaft

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 das zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt und damit die Möglichkeit zur Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft geschaffen. Das Gesetz kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.

Mit dem Gesetz, das einen Monat nach Verkündung in Kraft tritt, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die Möglichkeit, auf Dauer zwei Pässe und damit die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Junge Bürger können damit dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben, wenn sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Alternativ reicht auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung aus. Bisher mussten sich Kinder aus sogenannten Zuwandererfamilien bis zum 23. Geburtstag für einen Pass entscheiden.

Der Bundesrat hat darüber hinaus eine Entschließung gefasst, mit der er weitere Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht anmahnt. Wie bereits in der Vergangenheit vom Bundesrat gefordert, soll der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben und das Optionsverfahren vorbehaltlos und vollständig aufgehoben werden.

Stand: 19.09.2014

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