BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 925. Sitzung am 19.09.2014

Bundesrat stimmt Änderungen im Asylrecht zu

Bundesrat stimmt Änderungen im Asylrecht zu

Bis zuletzt war offen, ob der Bundesrat dem geänderten Asylrecht zustimmen würde. In der Plenarsitzung am 19. September 2014 fand sich nach kontroverser Debatte schließlich die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten daher künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten.

Auch dem vom Bundestag Anfang Juli beschlossenen Doppelpass für junge Deutsche mit Migrationshintergrund und sieben weiteren Gesetzesbeschlüssen gab der Bundesrat grünes Licht. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Länderinitiativen zu Flüchtlingsunterkünften und Jugendschutz

Auf Vorschlag einiger Länder beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf, der die baurechtliche Planung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern soll. Er wird nun in den Bundestag eingebracht. In einer Entschließung setzen sich die Länder für mehr Jugendschutz bei E-Zigaretten ein.

Debatten zum Bundeshaushalt, Kooperationsverbot, Elterngeld Plus

Der Bundesrat beschloss Stellungnahmen zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung - so zum Bundeshaushalt 2015 und vier Vorschlägen zur Umsetzung der europäischen Bankenunion, der BAföG-Novelle und dem Elterngeld Plus. Außerdem beriet er ausführlich die vom Bundeskabinett vorgeschlagene Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich. Sie soll dem Bund in Zukunft erlauben, Hochschulen dauerhaft finanziell zu fördern.

Zudem befassten sich die Länder mit der Absenkung der Mautsätze für Lkw und dem geplanten Wechsel von einer Biokraftstoff- zu einer Treibhausgasquote sowie zahlreichen EU-Vorlagen zu den Themen Energieversorgung und -effizienz, Klimapolitik und Urheberrechten.

Gurtpflicht für Taxifahrer

Die Länder erteilten ihre Zustimmung zu knapp 20 Verordnungen der Bundesregierung, darunter neue Vorgaben zum sicheren Transport von Kleinkindern in Babyschalen und zur Einführung einer generellen Gurtpflicht für Taxifahrer.

Nächste Sitzung am 10. Oktober 2014

In der nächsten Sitzung wird sich der Bundesrat unter anderem mit den Vorschlägen der Bundesregierung für ein verschärftes Sexualstrafrecht und den neuen Regelsätzen für Hartz IV befassen.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Doppelte Staatsbürgerschaft

Foto: Türkischer Pass (l.) und deutscher Reisepass

© dpa | Daniel Bockwoldt

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Beschluss

Doppelte Staatsbürgerschaft

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 das zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt und damit die Möglichkeit zur Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft geschaffen. Das Gesetz kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.

Mit dem Gesetz, das einen Monat nach Verkündung in Kraft tritt, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die Möglichkeit, auf Dauer zwei Pässe und damit die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Junge Bürger können damit dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben, wenn sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Alternativ reicht auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung aus. Bisher mussten sich Kinder aus sogenannten Zuwandererfamilien bis zum 23. Geburtstag für einen Pass entscheiden.

Der Bundesrat hat darüber hinaus eine Entschließung gefasst, mit der er weitere Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht anmahnt. Wie bereits in der Vergangenheit vom Bundesrat gefordert, soll der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben und das Optionsverfahren vorbehaltlos und vollständig aufgehoben werden.

Stand: 19.09.2014

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Top 5Änderungen im Asylrecht

Foto: Ordner

© panthermedia | Randolf Berold

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Beschluss

Änderungen im Asylrecht

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 19. September 2014 dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts die erforderliche Zustimmung erteilt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz stuft Mazedonien, Serbien sowie Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ein, um so die Dauer der Asylverfahren von Bürgern aus diesen Staaten zu verkürzen. Zugleich erleichtert die Neuregelung den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer, indem sie die Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung auf drei Monate verkürzt.

Stand: 19.09.2014

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Landesinitiativen

Top 12Gesundheits- und Jugendschutz verbessern

Foto: Eine Frau raucht eine E-Zigarette

© panthermedia | diego cervo

  1. Beschluss

Beschluss

Gesundheits- und Jugendschutz verbessern

Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen beim Gesundheits- und Jugendschutz ein. In einer am 19. September 2014 gefassten Entschließung spricht er sich für eine Überprüfung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit sogenannten E-Zigaretten und E-Shishas aus. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, eine Bewertung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Maße die Schädlichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas nachzuweisen ist. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung sollte eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem Verband der E-Zigarettenhersteller herbeigeführt werden. Ziel müsse es sein, die Abgabe der genannten Produkte an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass Gesundheitsinstitute zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die genannten Produkte aufgrund ihrer Bestandteile - wie zum Beispiel Nikotin und andere chemische Substanzen - zu Abhängigkeit und erheblichen Gesundheitsschädigungen führen können. Da die gegenwärtige Rechtslage im Jugendschutz hierzu nicht eindeutig sei, sollten die bestehenden Jugendschutzvorschriften und die Nichtraucherschutzbestimmungen überprüft und gegebenenfalls geändert werden.

Stand: 19.09.2014

Top 65Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern

Foto: Flüchtlinge auf dem Weg in eine Unterkunft

© dpa | Swen Pförtner

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Beschluss

Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern

Der Bundesrat reagiert mit seinem am 19. September 2014 beschlossenen Gesetzentwurf auf die stark angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen und den damit wachsenden Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten für diese Menschen. Mit dem Entwurf sollen zeitlich befristete Erleichterungen im Bereich der Bauleitplanung und der planungsrechtlichen Zulässigkeit geschaffen werden, die eine zeitnahe und bedarfsgerechte Schaffung öffentlicher Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ermöglichen. Gerade in Ballungsräumen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt sei dies schwierig, da zum einen nur wenige Flächen zur Verfügung stünden und deren Nutzung zudem häufig auf planungsrechtliche Hindernisse stoße.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 19.09.2014

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1aHaushalt 2015

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

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Beschluss

Haushalt 2015

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. September 2014 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2014 bis 2018 beraten und hierzu Stellung genommen. Er erkennt an, dass erstmals seit 1969 ein Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreicht werden könne. Zugleich weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass sich die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung mehrten. Zur langfristigen Absicherung eines Haushalts ohne Neuverschuldung bedürfe es daher weiterer Konsolidierungsanstrengungen. Die Länder begrüßen zudem die Bereitschaft, vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infrastruktur zu investieren. Angesichts bedeutender Investitionsdefizite sehen sie aber die Notwendigkeit, darüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken.

Der Bundesrat fordert zudem Entlastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen. Dabei geht es zum einen um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Verkehrsbereich, um die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr decken zu können. Zum anderen erinnern die Länder an die Festlegung, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Damit verbinden sie die Erwartung an eine jährliche Entlastung von fünf Milliarden Euro mit Wirkung zum 1. Januar 2017.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 weist ein Gesamtvolumen des Haushalts von 299,5 Milliarden Euro aus. Die Regierung plant zum ersten Mal seit dem Jahr 1969 einen Haushalt, der ohne Neuverschuldung auskommen soll. Im Finanzplan macht sie zudem deutlich, dass die "schwarze Null" des Jahres 2015 aus ihrer Sicht den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum markiert.

Stand: 19.09.2014

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Top 14Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich lockern

Foto: Tafel

© panthermedia | Randolf Berold

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Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich lockern

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich beraten. In ihrer Stellungnahme begrüßen sie die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Wissenschaft. Jedoch stehe der gesamte Bildungsbereich vor großen Herausforderungen und bedürfe insgesamt neuer Formen der Zusammenarbeit und eines stärkeren Engagements des Bundes.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung der öffentlichen Bildungsausgaben zu ermöglichen. So könne der Bund zum Beispiel dauerhaft die Finanzierung der Schulsozialarbeit und der „Initiative Bildungskette“, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern soll, übernehmen.

Die Bundesregierung möchte die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich intensivieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will sie daher das sogenannte Kooperationsverbot lockern, das im Zuge der Föderalismusreform I in die Verfassung eingefügt worden war. Das Kooperationsverbot erlaubt dem Bund bisher nur in engen Grenzen, den Wissenschaftsbereich finanziell zu fördern. Die Neufassung des Artikels 91 b Absatz 1 des Grundgesetzes soll nun die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich schaffen.

Stand: 19.09.2014

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Top 17Elterngeld Plus

Foto: Familie

© panthermedia | Monkeybusiness Images

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Elterngeld Plus

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Elterngeld Plus beraten und hierzu Stellung genommen. Sie kritisieren, dass die neue Regelung diejenigen vom Bezug der sogenannten Partnermonate sowie des Partnerschaftsbonus beim Elterngeld ausschließe, die - wie familienrechtlich gewollt - nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht aufrechterhalten. Eine familienpolitische Leistung dürfe gerade keine Anreize setzen, ein gemeinsames Sorgerecht aufzulösen. Grundlage für die Gewährung der zusätzlichen Monate müsse vielmehr die reale soziale Situation sein. Eine Ergänzung fordert der Bundesrat auch im Hinblick auf die Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit während der Elternzeit; für die Verteilung sollen die gleichen Anforderungen wie für die Reduzierung der Arbeitszeit gelten. Zudem möchte der Bundesrat durch eine klarere Regelung der örtlichen Zuständigkeit der Elterngeldstellen im Falle eines Wohnortwechsels für Verwaltungsvereinfachung sorgen. Er weist auch auf die neu entstehenden Verwaltungskosten hin, die in erster Linie die Länder träfen, und fordert den Bund auf, diese Kosten zu übernehmen.

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf das so genannte Elterngeld Plus einführen. Mit dem "Partnerschaftsbonus" und einer Flexibilisierung der Elternzeit will sie Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen.

Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, sollen sie daher künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen können. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Zudem soll es einen Partnerschaftsbonus geben. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, sollen sie jeweils zusätzlich vier Monate das Elterngeld Plus erhalten.

Stand: 19.09.2014

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Top 21BAföG-Erhöhung

Foto: Studenten im Hörsaal

© dpa | Jan Woitas

  1. Beschluss

Beschluss

BAföG-Erhöhung

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des BAföG beraten und gegen die Pläne der Bundesregierung keine Einwände erhoben.

Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der finanziellen Situation von Schülern und Studierenden an. Diese sollen künftig sieben Prozent mehr Geld erhalten. Zudem ist beabsichtigt, den Kreis der Empfänger zu erweitern. Nach den Plänen übernimmt der Bund zudem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Er entlastet nach Angaben der Bundesregierung die Länder hierdurch um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich, damit sie ihrer Finanzierungsverantwortung für Hochschulen und Schulen besser gerecht werden können. Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise des Wintersemesters 2016/2017 sollen dann auch die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben werden.

Neben der generellen Anhebung der Bedarfssätze um sieben Prozent soll auch der Wohnzuschlag, den nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhalten, überproportional auf 250 Euro steigen. Dies soll den gestiegenen Mietkosten auch für studentischen Wohnraum gezielt Rechnung tragen. Nach den Berechnungen der Bundesregierung stiege damit der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende um über 9,7 Prozent von derzeit 670 auf künftig 735 Euro monatlich.

Stand: 19.09.2014

Top 24Lkw-Maut

Foto: Blick auf eine Autobahn

© panthermedia | Tatjana Balzer

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Beschluss

Lkw-Maut

Die Länderkammer hat am 19. September 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beraten, der die bisherigen Lkw-Mautsätze absenken soll. Sie erhebt gegen die Planungen keine Einwendungen.

Der Gesetzentwurf soll die bisherigen Lkw-Mautsätze an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens anpassen. Hierdurch ergeben sich geringere Mautsätze als bisher. Wesentliche Ursache sind die seit Erstellung des letzten Wegekostengutachtens, das aus dem Jahr 2007 stammt, deutlich gesunkenen Zinskosten. Der hieraus dem Bund bei der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur entstehende Vorteil ist an die Nutzer weiterzugeben. Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015-2017 gegenüber den bisherigen Schätzungen Mindereinnahmen von ca. 460 Millionen Euro.

Stand: 19.09.2014

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EU-Vorlagen

Top 37Energieeffizienz und Senkung der Treibhausgasemissionen

Foto: Energieeffizienz

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Energieeffizienz und Senkung der Treibhausgasemissionen

Der Bundesrat hat am 19. September 2014 zu einer Vorlage der Europäischen Kommission Stellung genommen, in welcher diese den möglichen Beitrag der Energieeffizienz zur Senkung der Treibhausgasemissionen erläutert. Er betont, dass das von der Kommission vorgeschlagene Energieeffizienzziel von 30 Prozent bis 2030 ausgewogen und zugleich ambitioniert sei. Der Bundesrat weist gleichzeitig darauf hin, dass bei der Realisierung der Klima- und Energieziele der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten geschaffen werden müssen. Die Länder teilen zudem die Einschätzung der Kommission, dass das größte Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor liege und hierfür umfangreiche private Investitionen erforderlich seien. Umso mehr bedauert der Bundesrat, dass die Kommission die Förderung der energetischen Sanierung von Wohnraum mit EU-Mitteln weitgehend ausgeschlossen habe.

In ihrer Mitteilung erläutert die Europäische Kommission, welchen Beitrag Energieeffizienz zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit der Union leisten kann. Bisher ist als übergeordnetes Energieeffizienzziel bis zum Jahr 2020 eine Energieeinsparung von 20 Prozent vorgesehen. Auf Grundlage von Untersuchungen und Prognosen geht die Kommission davon aus, dass die EU bis zu dem genannten Zeitpunkt Energieeinsparungen von 18 bis 19 Prozent erreichen kann. Das 20-Prozent-Ziel sei aber durch zusätzliche Anstrengungen aller Mitgliedstaaten noch zu schaffen. Zudem verweist die Mitteilung auch auf den sicherheitspolitischen Aspekt der Energieeffizienzsteigerung. Aus Sicht der Kommission wird gerade angesichts der jüngsten Entwicklungen - insbesondere in der Ukraine - die prekäre Lage der EU unter dem Gesichtspunkt ihrer Energie- und Gasversorgung deutlich.

Stand: 19.09.2014

Rechtsverordnungen

Top 56Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern

Foto: rotes Schild mit Aufschrift "Kfz-Zulassungen"

© dpa | Marc Müller

  1. Beschluss

Beschluss

Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen verhindern

Der Bundesrat hat in seiner Zusammenkunft am 19. September 2014 einer Verordnung der Bundesregierung zur Eindämmung des Missbrauchs von Kurzzeitkennzeichen nur mit Auflagen zugestimmt. Er kritisiert, dass durch den derzeit vorliegenden Verordnungstext – entgegen der bisherigen Regelung - auf die Identifizierung der Fahrzeuge außerhalb des eigentlichen Zulassungsverfahrens gänzlich verzichtet würde. Dies müsse im Hinblick auf das Ziel der Verordnung – Verhinderung von Missbrauch - korrigiert werden. In der Verordnung soll auf Wunsch des Bundesrates außerdem geregelt werden, dass Fahrzeuge nach nicht bestandener Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung mit einem Kurzzeitkennzeichen auch zu einer geeigneten Werkstatt fahren können. Zudem möchte der Bundesrat ein erhöhtes Verwarnungsgeld von 20 Euro festzulegen, wenn der Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nicht mitgeführt wird.

Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den gewünschten Änderungen in Kraft setzt.

Mit der Verordnung möchte die Bundesregierung das aus ihrer Sicht bestehende hohe Missbrauchspotenzial bei der Verwendung von Kurzzeitkennzeichen minimieren. Kurzzeitkennzeichen, die künftig auch die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs ausgeben können soll, dürfen nach der Neuregelung nur noch zugeteilt werden, wenn das damit zu fahrende Fahrzeug bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat und im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ohne gültige HU sollen nur noch Fahrten zur Zulassungsbehörde oder einer Untersuchungsstelle erlaubt sein.

Stand: 19.09.2014

Top 57aGurtpflicht für Taxifahrer

Foto: Frau schnallt sich im Auto an

© panthermedia | wen hui wang

  1. Beschluss

Beschluss

Gurtpflicht für Taxifahrer

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. September 2014 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen zugestimmt. Sie fordern die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstelle. Die Bußgelder sollen sich zwischen 25 und 35 Euro bewegen. Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzt.

Mit der vorliegenden Verordnung setzt die Bundesregierung europäisches Recht zur Anpassung an neue Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen in nationales Recht um. Zudem schafft sie aus Verkehrssicherheitsgründen die Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer ab, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen.

Stand: 19.09.2014

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