BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 927. Sitzung am 07.11.2014

Grünes Licht für 21 Gesetze

Zahlreiche Bundestagsbeschlüsse billigte der Bundesrat am 7. November 2014. Daher können nun Gesetze zur ersten Stufe der Pflegereform, Senkung der Lkw-Mautsätze, Änderungen bei der Antiterrordatei und im Bauplanungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte sowie Maßnahmen zur Förderung von Biokraftstoffen dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und danach in Kraft treten.

Vor der Abstimmung über die Gesetzesbeschlüsse hatte der neue Bundesratspräsident Volker Bouffier in seiner Antrittsrede an den Mauerfall vor 25 Jahren erinnert und für mehr Wettbewerb im Föderalismus geworben.

Auf Anregung mehrerer Länder fasste der Bundesrat eine Entschließung zum EU-Transparenzregister, in der er sich gegen die Gleichsetzung der Landesvertretungen in Brüssel mit Lobbygruppen wendet.

Änderungswünsche zur Mietpreisbremse und zum Steuerrecht

Der Bundesrat befasste sich mit 15 Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Er beschloss zahlreiche Änderungsvorschläge zur geplanten Mietpreisbremse und zum Steuerrecht. Stellung nahmen die Länder auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, Förderung der Elektromobilität, Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen, zu höheren Renten für Opfer politischer Verfolgung in der DDR sowie Verbesserungen für Asylsuchende, die im September zwischen Bund und Ländern vereinbart worden waren. Keine Einwände äußerte der Bundesrat gegen die geplanten Verschärfungen bei der Selbstanzeige für Steuersünder.

Die Bundesregierung hat nun Gelegenheit, sich mit den Stellungnahmen der Länder auseinanderzusetzen, bevor der Bundestag entscheidet.

Nächste Sitzung am 28. November 2014

In der nächsten Sitzung am 28. November 2014 stimmt der Bundesrat unter anderem über das neue Elterngeld Plus und ein Gesetzespaket zur EU-Bankenunion ab.

Personalien

Top 2Wahl des Vorsitzenden des Innenausschusses

Foto: Minister Stefan Studt
  1. Beschluss

Beschluss

Neuer Vorsitzender des Innenausschusses

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. November 2014 den schleswig-holsteinischen Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt, zum neuen Vorsitzenden des Innenausschuss gewählt. Der ehemalige Bevollmächtigte seines Landes beim Bund ist seit dem 26. September 2014 Innenminister Schleswig-Holsteins.

Stand: 07.11.2014

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Mehr Hilfe für Pflegebedürftige

Foto: Pflegerin und eine ältere Dame im Rollstuhl

© panthermedia | gilles lougassi

  1. Beschluss
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Beschluss

Mehr Hilfe für Pflegebedürftige

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das Gesetz entwickelt die Pflegeversicherung weiter und macht sie zukunftsfest. Es weitet in einem ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen aus und schafft bessere Möglichkeiten zur Betreuung - insbesondere in den eigenen vier Wänden. Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Weitere 0,2 Punkte folgen im Jahr 2017. Die Bildung eines Vorsorgefonds vermeidet Beitragssprünge und verteilt die Kosten der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen.

Stand: 07.11.2014

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Top 8Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Foto: Datenschränke

© panthermedia | Fabian Schmidt

  1. Beschluss

Beschluss

Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Das Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes kann Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 7. November 2014.

Das Gesetz setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April letzten Jahres über die Verfassungsmäßigkeit der Antiterrordatei um. Das Gericht hatte entschieden, dass die Datei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist. Bei einigen Regelungen verlangte es im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot aber Änderungen. Dies betraf zum Beispiel die Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktpersonen und die Gewährleistung einer wirksamen Aufsicht. Mit dem Gesetz sind die beanstandeten Punkte nunmehr verfassungskonform ausgestaltet.

Es soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Stand: 07.11.2014

Top 14Geringere Sätze bei der Lkw-Maut

Foto: Blick auf eine Autobahn

© panthermedia | Tatjana Balzer

  1. Beschluss

Beschluss

Geringere Sätze bei der Lkw-Maut

Das Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes kann nach der Unterschrift des Bundespräsidenten verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten. Die Länder billigten den Beschluss des Bundestages in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014.

Das Gesetz senkt die bisherigen Lkw-Mautsätze ab. Grund dafür sind die deutlich gesunkenen Zinskosten für die Finanzierung des Straßenbaus. Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 gegenüber den bisherigen Schätzungen Mindereinnahmen von ca. 460 Millionen Euro.

Stand: 07.11.2014

Top 48Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern

Foto: Flüchtlinge auf dem Weg in eine Unterkunft

© dpa | Swen Pförtner

  1. Beschluss
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Beschluss

Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. November 2014 ein Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen gebilligt. Es geht auf einen Entwurf der Länder vom September dieses Jahres zurück und wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Bundesrat und Bundestag reagieren mit dem Gesetz auf die stark angestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen und den damit wachsenden Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten für diese Menschen. Es schafft durch Änderungen im Baugesetzbuch zeitlich befristete Erleichterungen bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften. Dies soll eine zeitnahe und bedarfsgerechte Errichtung öffentlicher Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber ermöglichen. Gerade in Ballungsräumen mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ist dies bisher schwierig, da zum einen nur wenige Flächen zur Verfügung stehen und deren Nutzung zudem häufig auf planungsrechtliche Hindernisse stößt.

Stand: 07.11.2014

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Landesinitiativen

Top 23Keine Gleichstellung regionaler Behörden mit Lobbygruppen

Foto: Deutsche und Europäische Flagge

© panthermedia | Chris Schäfer

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Gleichstellung regionaler Behörden mit Lobbygruppen

Die Länder wollen dafür sorgen, dass das neue EU-Transparenzregister - mit dessen Hilfe die Tätigkeit von Lobbyisten auf europäischer Ebene kontrolliert werden soll - nicht zur Gleichstellung der deutschen Länder mit Lobbygruppen aus Wirtschaft und Gesellschaft führt. In einer am 7. November 2014 gefassten Entschließung bewerten sie die erstmals vorgenommene Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf regionale Behörden und ihre Vertretungen - in Deutschland sind dies die Länder - sehr kritisch. Der Bundesrat weist mit Nachdruck darauf hin, dass die deutschen Länder selbst Teil der europäischen Gesetzgebung und Handelnde im europäischen Institutionengefüge sind.

Der Bundesrat bittet daher die Europäische Kommission und das Europäische Parlament, keine Initiativen zu ergreifen, die zu einer verpflichtenden Registrierung der Länder oder regionaler Behörden führen. Die Bundesregierung soll sich für diese Ziele auf europäischer Ebene mit Nachdruck einsetzen.

Der Bundesrat übermittelt seine Entschließung sowohl an die Bundesregierung als auch direkt an das Europäische Parlament und die Kommission.

Stand: 07.11.2014

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 24Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Foto: Hände, die sich gegenseitig halten

© panthermedia | Michiko Nomoto

  1. Beschluss
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Beschluss

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beraten. In ihrer Stellungnahme merken sie kritisch an, dass der Entwurf zu erheblichen Mehrausgaben der Länder und Kommunen führen kann, wenn der zu Pflegende ein beihilfeberechtigter Angehöriger des öffentlichen Dienstes ist. Zudem hätten die vorgesehenen Änderungen Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, was ebenfalls Mehrausgaben für die Kommunen bedeuten könne. Dies sei vor dem Hintergrund der geplanten Schuldenbremse und der ohnehin hohen finanziellen Belastungen der Kommunen problematisch. Der Bundesrat bittet daher um Prüfung, inwieweit eine finanzielle Entlastung durch den Bund in Betracht kommt.

Aus Sicht der Länder widerspricht es zudem den Grundsätzen der Gleichbehandlung, dass das Pflegeunterstützungsgeld nicht für Beamte vorgesehen ist. Sie fordern die Bundesregierung daher auf, auch Beamte in den Berechtigtenkreis einzubeziehen. Die sechsmonatige Pflegezeit möchte der Bundesrat flexibilisieren, da Dauer und Umfang von Pflege kaum planbar sind. Hierzu gehöre auch die Möglichkeit zur Splittung der Pflegezeit in mehrere Zeitabschnitte.

Die Bundesregierung kann sich nun zu den Kritikpunkten der Länder äußern. Anschießend entscheidet der Bundestag.

Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern. Wichtigstes Element ist der neue Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Eine bis zu zehntägige Auszeit für Angehörige, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, soll mit einem Pflegeunterstützungsgeld (als Lohnersatzleistung) gekoppelt werden. Beschäftigte, die Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen zudem einen Anspruch auf finanzielle Förderung in Form eines zinslosen Darlehens erhalten.

Stand: 07.11.2014

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Top 26Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder

Foto: Finanzaktenordner

© panthermedia | Boris Zerwann

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Beschluss

Strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder

Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerrechtlichen Selbstanzeige positiv. In seiner Sitzung am 7. November 2014 erhob er gegen die Pläne keine Einwendungen.

Der Gesetzentwurf sieht Verschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern vor. Grundlage sind auf der Finanzministerkonferenz am 9. Mai 2014 beschlossene Eckpunkte.

Künftig soll Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000 Euro 10 Prozent, ab 100.000 Euro 15 und bei mehr als einer Million Euro 20 Prozent. Zudem dehnt der Gesetzentwurf die Verjährung auf zehn Jahre aus.

Der Bundestag hat bereits mit den Beratungen des Entwurfs begonnen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Stand: 07.11.2014

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Top 27Änderung steuerrechtlicher Vorschriften

Foto: Ordner mit Aufschrift Finanzamt, davor Steuerformular und Taschenrechner

© dpa | Oliver Berg

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Beschluss

Änderung steuerrechtlicher Vorschriften

Die Länder sehen in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Abgabenordnung einen guten Anknüpfungspunkt für weitere notwendige Änderungen des Steuerrechts. In ihrer am 7. November 2014 beschlossenen umfangreichen Stellungnahme fordern sie unter anderem, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen zu erhöhen sowie die Kosten für häusliche Arbeitszimmer zu pauschalieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den von den Ländern beschlossenen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts (BR-Drucksache 92/14(B)), der dem Bundestag seit April 2014 vorliegt.

Der Bundesrat möchte im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen, ob in das Gesetz eine über den 31. Dezember 2018 hinausgehende Verlängerung der Energiesteuerermäßigung für Autogas und Erdgas aufgenommen werden kann. Zudem hält er eine Prüfung der Frage für erforderlich, wie steuerliche Gestaltungen zu vermeiden sind, die sich aus der derzeitigen Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus sogenannten Streubesitzbeteiligungen ergeben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient bisher lediglich dazu, in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union vorzunehmen sowie Vorkehrungen zur Sicherung des Steueraufkommens zu treffen. Weitere Maßnahmen greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofs auf oder sollen der Vereinfachung im Besteuerungsverfahren dienen.

Stand: 07.11.2014

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Top 30Höhere Renten für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR

Foto: Blick auf ein ehemaliges Gefängnis in der DDR

© panthermedia | Hans-Jürgen Lange

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Beschluss

Höhere Renten für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ihre erhöhten Opferrenten unbürokratischer als bisher vorgesehen erhalten. In seiner am 7. November 2014 beschlossenen Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung kritisiert er das geplante Verfahren zur Auszahlung der höheren Renten. Wegen des erforderlichen Verwaltungsaufwands hätte dies zur Folge, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden erhöhten Beträge nicht zügig erhalten könnten. Dies sei auch deshalb unbefriedigend, weil hierdurch das beabsichtigte Signal an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ohne die vorgesehene Wirkung bliebe. Die Länder schlagen daher verwaltungsvereinfachende Verfahrensregelungen und die Erhöhung der Leistungsbeträge von Amts wegen vor, so dass die Opfer keine neuen Anträge stellen müssten.

Die Bundesregierung kann sich nun zu den Anregungen des Bundesrates äußern. Anschließend entscheidet der Bundestag.

Die Bundesregierung möchte die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessern. In ihrem Gesetzentwurf schlägt sie daher vor, ab dem 1. Januar 2015 die Opferrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz um 50 (auf dann höchstens 300 Euro) und die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um 30 (auf dann 214) Euro monatlich zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen auch den Einsatz der Opfer für Freiheit, Demokratie und Wiedervereinigung stärker würdigen.

Stand: 07.11.2014

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Top 31Mietpreisbremse

Foto: Notlage auf dem Mietmarkt

© dpa | Frank Rumpenhorst

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Beschluss

Mietpreisbremse

Die Länder sehen bei den Plänen der Bundesregierung zur Mietpreisbremse noch Verbesserungspotenzial. In ihrer Stellungnahme vom 7. November 2014 bedauern sie, dass der Entwurf keine neuen Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen enthält. Sie fordern die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah Vorschläge vorzulegen. Zudem kritisieren sie die geplanten Regelungen zur Rückzahlung überzahlter Mieten für Wohnungen mit Mietpreisbegrenzung. Die Pläne erschwerten den Mietern die Wahrnehmung ihrer Rechte und schafften Anreize für Vermieter, bei Vertragsabschluss die Mieten nicht ordnungsgemäß zu berechnen. Die Vermieter sollten deshalb zur Rückzahlung überhöhter Mieten bereits von Beginn des Mietverhältnisses an verpflichtet sein.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kriterien für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten hält der Bundesrat nicht für erforderlich. Im Gesetz sei lediglich festzulegen, dass solche Gebiete dann vorliegen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das Weitere sei den Landesregierungen zu überlassen.

Die Bundesregierung kann nun zu den Änderungswünschen des Bundesrates Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag.

Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 - für höchstens fünf Jahre – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.

Der Entwurf führt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage ein. Künftig soll hier das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt, der bezahlt" gelten. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Maßnahmen eine Entlastung der Mieter um jährlich insgesamt mehr als 850 Millionen Euro. Über 570 Millionen Euro sollen allein auf der eingesparten Maklercourtage beruhen.

Die Länder hatten bereits im Sommer letzten Jahres einen verbesserten Schutz vor überhöhten Mieten und die Bezahlung der Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip gefordert. Am 7. Juni 2013 brachten sie entsprechende Gesetzentwürfe in den Bundestag ein (BR-Drs 177/13(B) und 459/13(B)), die dieser in der abgelaufenen 17. Legislaturperiode allerdings nicht mehr verabschiedete.

Stand: 07.11.2014

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Top 33Förderung der Elektromobilität

Parkplatz mit Ladestation

© dpa | Robert B. Fischman

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Beschluss

Förderung der Elektromobilität

Der Bundesrat sieht den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung elektrisch betriebene Fahrzeuge kritisch. In seiner Stellungnahme vom 7. November 2014 macht er deutlich, dass das bisher formulierte Ziel, im Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen zu bringen, mit den bislang vorgelegten Programmen kaum zu realisieren ist. Auch der hier vorliegende Gesetzentwurf scheine nicht in der Lage zu sein, in der Breite eine verstärkte Nachfrage nach Elektrofahrzeugen zu generieren. Aus Sicht der Länder ist es zur Schadstoffreduzierung im Straßenverkehr zudem erforderlich, die Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs verstärkt zu fördern. Auch seien Carsharing-Fahrzeuge zu privilegieren, die aufgrund ihrer hohen Nutzerfrequenz besonders umweltfreundlich sind.

Der Bundesrat macht auch darauf aufmerksam, dass insbesondere gewerbliche Fahrzeugflotten für die erste Phase der Markteinführung von Elektrofahrzeugen von strategischer Bedeutung sind. Er bittet die Bundesregierung daher, einen Fokus auf dieses Segment zu legen und kurzfristig Anreize zur Umstellung dieser Fahrzeugflotten zu erarbeiten. Die Länder betonen zudem, dass sie die vorgesehene Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit neuen Nummernschildern für unnötig aufwändig, teuer und nutzerunfreundlich halten. Eine einfache Kennzeichnung über eine farbige Plakette hinter der Windschutzscheibe sei vorzugswürdig.

Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit den Anregungen des Bundesrates auseinandersetzen. Anschließend berät der Deutsche Bundestag darüber.

Mit ihren Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge stärker zu fördern. Die zuständigen Behörden der Länder erhalten die Möglichkeit, Vorteile für entsprechende - besonders gekennzeichnete - Fahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren oder die Erlaubnis für Elektromobile, Bus- und Taxispuren zu nutzen.

Der Bundesrat hatte sich bereits im November letzten Jahres mit einem eigenen Gesetzentwurf für eine verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen eingesetzt (BR-Drs. 671/13 (B)).

Stand: 07.11.2014

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Top 47Verbesserungen für Asylsuchende

Foto: Reiter für Ordner mit Aufschrift Asylanträge

© panthermedia | breitformat

  1. Beschluss

Beschluss

Verbesserungen für Asylsuchende

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern beraten. In ihrer Stellungnahme fordern sie, im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch vorhandene Regelungslücken zu schließen, die zu erheblichen Verfahrensverzögerungen - insbesondere zulasten der Antragsteller - führen könnten.

Zudem möchte der Bundesrat erreichen, dass der Bedarf der Asylsuchenden an Energie und Warmwasser gesondert als Geld- oder Sachleistung von den zuständigen Behörden zu erbringen ist. Er befürchtet ansonsten Abrechnungs- oder Zuordnungsprobleme bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

Der Gesetzentwurf beseitigt die sogenannte Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, wenn diese sich drei Monate lang im Bundesgebiet aufhalten. Zudem hebt er den Sachleistungsvorrang teilweise auf, was dazu führt, dass die Leistungsberechtigten künftig vorrangig Geld statt Sachleistungen erhalten. Dies soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken.

Der Entwurf geht auf eine Protokollerklärung der Bundesregierung vom 19. September 2014 zurück. Vor der Bundesratsabstimmung zur erweiterten Liste der sicheren Herkunftsstaaten hatte sie Erleichterungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht zugesagt.

Stand: 07.11.2014

Glossary

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