Europäisches Datenschutzrecht
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 erneut zum Entwurf einer EU Datenschutz-Grundverordnung Stellung genommen - die erste Stellungnahme erfolgte im Januar 2012. Er bedauert, dass die bisherigen Beratungsergebnisse Bund und Länder vor erhebliche Anpassungsaufgaben stellen, die für die Betroffenen aber keine spürbaren Rechtsvorteile im Datenschutz bewirken. Er sieht zudem mit Sorge, dass die verbleibenden Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten unbestimmt sind und damit zunächst eine Rechtsunsicherheit besteht.
Die Länder bitten die Bundesregierung daher, im Zuge der weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Fortentwicklung datenschutzrechtlicher Garantien rechtssicher ausgestaltet werden. Zudem bitten sie darum, bei den Verhandlungen auf ein hohes Datenschutzniveau und darauf hinzuwirken, dass die Neuerungen die Rechte der Beteiligten an gerichtlichen Verfahren nicht beeinträchtigen. Die Pläne, auch nichteuropäische Anbieter von Diensten den zukünftigen europäischen Datenschutz-Standards zu unterstellen, begrüßt der Bundesrat.
Mit der Vorlage schlug die Europäische Kommission bereits im März 2012 den Entwurf einer EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Diese soll einen unionsweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz schaffen. Die Verordnung würde den Datenschutz zwischen privatem und öffentlichem Bereich (mit Ausnahme der Strafverfolgung und Strafverhütung) abdecken und das Bundesdatenschutzgesetz sowie den bereichsspezifischen nationalen Datenschutz – insbesondere im Sozial- und Beschäftigtenbereich – weitgehend ablösen. Der Bundesrat hatte gegen den Vorschlag bereits im März 2012 eine Subsidiaritätsrüge erhoben und zudem eine umfangreiche und kritische Stellungnahme beschlossen. Die Meinungsbildung im Rat dauert zurzeit noch an.
Stand: 28.11.2014