BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 928. Sitzung am 28.11.2014

Bundesrat billigt 16 Gesetze

Bis zuletzt war offen, ob die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung das geänderte Asylbewerberleistungsgesetz akzeptieren würden. Um kurz nach 10 Uhr stand dann fest: Der Bundesrat stimmt dem Bundestagsbeschluss mit absoluter Mehrheit zu. Außerdem billigte er das neue Elterngeld-Plus und Regeln zur Betrugsbekämpfung im EU-Freizügigkeitsgesetz.

Grünes Licht gab es auch für ein Maßnahmenpaket mit vier Gesetzen zur EU-Bankenunion, Vereinfachungen im Urheberschutz bei Unterrichts- oder Forschungszwecken sowie bei den europäischen Lkw-Mautsystemen.

Höheres Bußgeld für Schwarzfahrer

Der Bundesrat beschloss auch eigene Initiativen: In einem Verordnungsentwurf schlägt er der Bundesregierung vor, das Bußgeld für Schwarzfahren von 40 auf 60 Euro zu erhöhen.

Den Bundestag fordert er in einem Gesetzentwurf auf, den Ländern mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr aus der Mineralölsteuer zukommen zu lassen. Für notwendige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur seien zudem weitere Beteiligungen an bundesweiten Steuereinnahmen nötig, betont der Bundesrat in einer Entschließung, mit der sich nun die Bundesregierung beschäftigen wird.

Neu vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen wurde eine Gesetzesinitiative zur Verwertung von bereits getilgten Eintragungen im Bundeszentralregister.

Kritische Stellungnahme zur EU-Datenschutzverordnung

Der Bundesrat äußerte sich kritisch zur geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie zu europäischen Bestrebungen, den Eisenbahnmarkt zu öffnen, Emissionsgrenzwerte für bestimmte mobile Maschinen zu ändern und Berechnungsverfahren für Treibhausgas-Emissionen festzulegen.

Zustimmung zur Arbeitsschutzverordnung nur mit Änderungen

An fast 90 Änderungen knüpfte der Bundesrat seine Zustimmung zur Arbeitsschutzverordnung. Ohne Vorbehalte stimmte er dagegen den aktualisierten Bezugsgrößen der Sozialversicherung und Änderungen bei der Spielverordnung zu. Ebenfalls unverändert in Kraft treten kann eine kurzfristig zugeleitete Verordnung der Bundesregierung zur Kennzeichnung allergener Stoffe in unverpackten Lebensmitteln. Zur Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Zuwanderer aus EU-Staaten verlangt der Bundesrat lediglich eine Änderung im Berechnungsverfahren.

Verabschiedung von Klaus Wowereit

Zu Beginn der Sitzung würdigte Bundesratspräsident Volker Bouffier den Regierenden Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (zum Video), der zum letzten Mal vor seinem angekündigten Rücktritt am Bundesratsplenum teilnahm.

Nächste Sitzung am 19. Dezember 2014

In der letzten Sitzung des Jahres stimmt der Bundesrat voraussichtlich über die Grundgesetzänderung zum gelockerten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich ab, außerdem über den Asylkompromiss vom September, die Verschärfungen im Sexualstrafrecht und bei der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder.

Personalien

Top 1Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung

Foto: Ministerin Kathrin Schneider

© MIL | Hoffotografen

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 die neue brandenburgische Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Kathrin Schneider, zur Vorsitzenden des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung gewählt. Die Ministerin ist seit dem 5. November 2014 Stellvertretendes Mitglied des Bundesrates.

Stand: 28.11.2014

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Mehr Leistungen für Asylbewerber

Foto: Aktenordner

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Leistungen für Asylbewerber

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Es kann daher Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und soll zum überwiegenden Teil rund zwei Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetz setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 um. Das Gericht hatte entschieden, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vereinbar ist. Es gab dem Gesetzgeber auf, die Leistungsätze zukünftig transparent und bedarfsgerecht zu bemessen und regelmäßig zu aktualisieren.

Die neuen Leistungssätze wurden daher neu ermittelt und gegenüber den alten Sätzen deutlich angehoben. Demnach kann ein Asylbewerber künftig etwa 350 Euro inklusive Sachleistungen - wie z.B. Essenspakete - erhalten. Die Wartezeit, bis ein Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe entsteht, verkürzt das Gesetz von derzeit 48 auf 15 Monate.

Stand: 28.11.2014

Video

Top 4Elterngeld Plus

Foto: Familie

© panthermedia | Monkeybusiness Images

  1. Beschluss

Beschluss

Elterngeld Plus

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus kann Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages in seiner Sitzung am 28. November 2014. Das Gesetz soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Das Elterngeld Plus, der Partnerschaftsbonus und eine Flexibilisierung der Elternzeit sollen Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen. Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, können sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt. Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.

Stand: 28.11.2014

Top 5aSanierung und Abwicklung von Banken

Foto: Eurozeichen vor einem Bankenturm in Frankfurt

© panthermedia | Martin Jung

  1. Beschluss
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Beschluss

Sanierung und Abwicklung von Banken

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Umsetzung europäischen Rechts zur Sanierung und Abwicklung von Banken gebilligt. Das Maßnahmenpaket aus vier Gesetzen (516/14, 517/14, 518/14, 519/14) kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet werden.

In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch deutlich, dass die Beitragsverpflichtung der Landesförderbanken zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds zu einer nicht gerechtfertigten Belastung dieser Institute führt. Hierdurch würden öffentliche Mittel der Länder in erheblichem Umfang für die Abfederung von Risiken privater Geschäftsbanken verwendet. Dies stehe im Widerspruch zu der Zielsetzung, zukünftig eine Belastung der öffentlichen Hand durch die Rettung von Banken zu vermeiden. Die Bundesregierung solle sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Landesförderbanken nicht - oder zumindest wesentlich geringer - belastet werden. Darüber hinaus dürfe die Beitragserhebung zum Abwicklungsfonds nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Der Bundesrat fordert daher eine EU-weite steuerliche Gleichbehandlung.

Die Gesetze dienen der Umsetzung der Europäischen Richtlinie vom 15. Mai 2014 zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Zudem sollen sie die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Restrukturierung, Sanierung und Abwicklung stabilisieren.

Stand: 28.11.2014

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Top 7Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in der EU eindämmen

Foto: Masten mit Flaggen der EU, Rumäniens und Bulgariens

© epa | Vassil Donev

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in der EU eindämmen

Das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU kann wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat am 28. November 2014 seine Zustimmung erteilte, wird es nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Ziel des Gesetzes ist es, den Missbrauch des europäischen Freizügigkeitsrechts einzudämmen. Es will Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld verhindern und konsequent ahnden - zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote und eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern. Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, weiter entlastet.

Stand: 28.11.2014

Video

Top 9Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen

Foto: aufgeklapptes Buch mit einer Lesebrille

© panthermedia | kateleigh

  1. Beschluss

Beschluss

Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt.

Es streicht eine Befristungsregelung im Urheberrecht. Danach war es nur bis Ende dieses Jahres zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist nun unbefristet zulässig.

Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 28.11.2014

Landesinitiativen

Top 15Verwertung getilgter Verurteilungen

Foto: Aktenordner

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Verwertung getilgter Verurteilungen

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 28. November 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Schleswig Holstein möchte in Ausnahmefällen die Datenbasis für Persönlichkeits-Gutachten in Strafverfahren erweitern. Mit seinem Gesetzentwurf will das Land durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes klar festlegen, wann ein Sachverständiger bei Erstattung eines Gutachtens in einem späteren Strafverfahren bereits getilgte Vorverurteilungen verwerten darf. Dies soll auch Gutachten zur Fortdauer von Unterbringung oder Sicherungsverwahrung erfassen.

Zur Begründung führt das antragstellende Land aus, dass die Verwertung bereits getilgter Verurteilungen bei der Gutachtenerstellung in neuen Strafverfahren in besonderen Fällen erforderlich ist. Zu einer Persönlichkeitsanamnese gehöre die Kenntnis aller wesentlichen Einzelheiten aus dem Vorleben.

Stand: 28.11.2014

Top 16Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Länder zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mehr Geld erhalten sollten. Mit seinem am 28. November 2014 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er deshalb unter anderem durchsetzen, dass den Ländern für das Jahr 2015 ein Betrag von 8,5 Milliarden Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zusteht. Dieser Betrag soll ab 2016 um 2 Prozent jährlich steigen.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass unter anderem durch Steigerungen der Trassen- und Stationspreise sowie der Energie- und Personalkosten erhebliche Defizite bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind. Bei der Bahnreform 1993 sei den Ländern der öffentliche Personennahverkehr aber unter der Bedingung einer angemessenen Finanzausstattung übertragen worden.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Stand: 28.11.2014

Video

Top 17Schwarzfahren soll teurer werden

Foto: Fahrkartenkontrolle

© dpa | Roland Holschneider

  1. Beschluss

Beschluss

Schwarzfahren soll teurer werden

Die Länder wollen erreichen, dass das Schwarzfahren teurer wird. Mit ihrem am 28. November 2014 beschlossenen Verordnungsantrag möchten sie das "Bußgeld" für Schwarzfahren von derzeit 40 auf 60 Euro anheben.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass seit der letzten Anpassung vor zwölf Jahren auch die Preise, Löhne und Gehälter sowie die Tarife für die Personenbeförderung gestiegen sind. Die hohe Anzahl von Fahrten ohne gültigen Fahrschein belegten zudem, dass der aktuell geltende Höchstbetrag keine ausreichende Hinderung mehr für Schwarzfahrer darstelle. Auch die Verkehrsministerkonferenz habe sich bereits im April 2013 für eine Anhebung ausgesprochen.

Der Entwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Rechtsverordnung erlässt.

Stand: 28.11.2014

Top 18Zukunft der Verkehrsfinanzierung

Foto: Blick auf eine Autobahn

© panthermedia | Daniel Petzold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Zukunft der Verkehrsfinanzierung

Die Länder setzen sich für eine Verbesserung der Verkehrsfinanzierung ein. Mit einer am 28. November 2014 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, eine tragfähige finanz- und verkehrspolitische Strategie zu entwickeln, um die erforderlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zu sichern. Dabei seien die Länder durch bessere Beteiligung an den bundesweiten Einnahmen aus Steuern und Gebühren in die Lage zu versetzen, ihre Pflichten zur Erhaltung der Verkehrswege materiell tragen zu können.

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass das Rückgrat der Mobilität die Verkehrswege des Bundes und der Länder sind. Die Instandhaltung sei jedoch seit vielen Jahren erheblich unterfinanziert. Mittlerweile sei ein gravierender Substanzverzehr vielerorts offenkundig. Nach allgemein anerkannten Erhebungen betrage der jährliche Mehrbedarf auf allen Ebenen 7,2 Milliarden Euro.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 28.11.2014

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EU-Vorlagen

Top 25Europäisches Datenschutzrecht

Foto: Mann klickt auf ein projiziertes Schloss

© panthermedia | Wavebreakmedia ltd

  1. Beschluss
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Beschluss

Europäisches Datenschutzrecht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. November 2014 erneut zum Entwurf einer EU Datenschutz-Grundverordnung Stellung genommen - die erste Stellungnahme erfolgte im Januar 2012. Er bedauert, dass die bisherigen Beratungsergebnisse Bund und Länder vor erhebliche Anpassungsaufgaben stellen, die für die Betroffenen aber keine spürbaren Rechtsvorteile im Datenschutz bewirken. Er sieht zudem mit Sorge, dass die verbleibenden Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten unbestimmt sind und damit zunächst eine Rechtsunsicherheit besteht.

Die Länder bitten die Bundesregierung daher, im Zuge der weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass die Befugnisse der Mitgliedstaaten zur Fortentwicklung datenschutzrechtlicher Garantien rechtssicher ausgestaltet werden. Zudem bitten sie darum, bei den Verhandlungen auf ein hohes Datenschutzniveau und darauf hinzuwirken, dass die Neuerungen die Rechte der Beteiligten an gerichtlichen Verfahren nicht beeinträchtigen. Die Pläne, auch nichteuropäische Anbieter von Diensten den zukünftigen europäischen Datenschutz-Standards zu unterstellen, begrüßt der Bundesrat.

Mit der Vorlage schlug die Europäische Kommission bereits im März 2012 den Entwurf einer EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Diese soll einen unionsweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz schaffen. Die Verordnung würde den Datenschutz zwischen privatem und öffentlichem Bereich (mit Ausnahme der Strafverfolgung und Strafverhütung) abdecken und das Bundesdatenschutzgesetz sowie den bereichsspezifischen nationalen Datenschutz – insbesondere im Sozial- und Beschäftigtenbereich – weitgehend ablösen. Der Bundesrat hatte gegen den Vorschlag bereits im März 2012 eine Subsidiaritätsrüge erhoben und zudem eine umfangreiche und kritische Stellungnahme beschlossen. Die Meinungsbildung im Rat dauert zurzeit noch an.

Stand: 28.11.2014

Beschlussdrucksache: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (PDF, 118KB, nicht barrierefrei)

Beschlussdrucksache: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (PDF, 197KB, nicht barrierefrei)

Beschlussdrucksache: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (PDF, 137KB, nicht barrierefrei)

Beschlussdrucksache: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) (PDF, 124KB, nicht barrierefrei)

Video

Rechtsverordnungen

Top 46Verbraucherinformation

Foto: gestapeltes Obst und Gemüse

© panthermedia | serg_v

  1. Beschluss

Beschluss

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Der Bundesrat hat am 28. November 2014 einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt. Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden. Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft - neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten - ausgeweitet.

Derzeit bestehen insbesondere in der Wirtschaft große Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten nationalen Ausgestaltung der ab dem 13. Dezember 2014 europaweit geltenden Allergenkennzeichnung. Mit der Verordnung wird ein lückenloses Ineinandergreifen von EU-Recht und nationalem Recht erreicht.

Die Verordnung der Bundesregierung wurde dem Bundesrat am 21. November 2014 zugeleitet. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit hat er der Behandlung bereits in der Plenarsitzung am 28. November 2014 zugestimmt.

Stand: 28.11.2014

Weitere Informationen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

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