Gebäudemodernisierung steuerlich fördern
Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung überwiesen.
Bayern möchte die energetische Gebäudemodernisierung steuerlich besser fördern. Mit seiner Entschließung will das Land daher die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass die Steigerung der Energieeffizienz ein zentrales Handlungsfeld der Energiewende ist.
Insbesondere im deutschen Wohngebäudebestand - der für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich sei - bestehe dringender Handlungsbedarf.
Die vorhandenen Energieeinsparpotenziale würden derzeit nicht im notwendigen Umfang genutzt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Anzustreben sei eine Verdopplung der Modernisierungsquote. Aus diesem Grund sollten Eigenheimbesitzer gefördert werden, die energetische Modernisierungsmaßnahmen bisher nicht steuerlich geltend machen können. Zudem seien Vermietern erhöhte Abschreibungen zu ermöglichen.
Stand: 19.12.2014