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Beschluss

Verbesserte Zusammenarbeit mit polnischer Polizei

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 19. Dezember 2014 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Zusammenarbeit mit der polnischen Polizei beraten und gegen das Abkommen keine Einwände erhoben.

Der Entwurf enthält die Ratifizierung des neuen deutsch-polnischen Polizeiabkommens. Das am 15. Mai 2014 im polnischen Zgorzelec von den Regierungen beider Länder unterzeichnete Abkommen verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortzuentwickeln und zu erweitern. Es enthält bessere rechtliche Grundlagen für die Kooperation der Sicherheitsbehörden. Künftig können Zollbeamte und Polizisten ihre Kontrollen in Zügen auch nach Überquerung der Grenze fortsetzen. Zudem ist die Einführung deutsch-polnischer Zweier-Team-Streifen vorgesehen. Die Gastbeamten sollen mehr Befugnisse erhalten.

Stand: 19.12.2014

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