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Beschluss

Stärkung der Datenschutzaufsicht

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 6. Februar 2015 das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gebilligt. Es wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Durch das Gesetz erhält die/der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn. Die/der Bundesbeauftragte untersteht künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung wird verzichtet und zugleich die bisherige organisatorische Anbindung an das Bundesministerium des Innern aufgehoben.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Stand: 06.02.2015

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