Bundesrat schlägt zahlreiche Verbesserungen für Patienten vor
Die Länder wollen die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter verbessern. Sie haben sich am 6. Februar 2015 intensiv mit den Regierungsplänen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz befasst und schlagen über 80 Änderungen vor.
So wollen sie Haushaltshilfen als verpflichtende Kassenleistung vorsehen, wenn ein Arzt bescheinigt, dass Versicherte aufgrund einer akuten schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, ihren Haushalt zu führen. Sie fordern, die hausarztzentrierte Versorgung weiter zu stärken und langfristig zu sichern. Einrichtungen zur Verbesserung der Patientensicherheit sollten stärker gefördert werden. Trotz qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung kämen nämlich immer noch Patienten durch vermeidbare Fehler in Diagnostik, Behandlung und Pflege zu Schaden.
Der Bundesrat verlangt rechtliche Grundlagen für die Krankenkassen, um externe „Hilfsmittelberater“ beauftragen zu können. Diese sollen die Kassen bei medizinisch komplexen Fragen unterstützen.
Die Länder wollen verhindern, dass die geplante Nutzenbewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen negative Auswirkungen auf den Investitionsstandort Deutschland hat. Die Medizintechnik sei eine sehr wichtige Investitionsbranche mit erheblichem Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial. Innovationen in der Medizintechnik dürften nicht behindert werden, heißt es in der Stellungnahme.
Anders als die Bundesregierung hält der Bundesrat das geplante Gesetz für zustimmungsbedürftig, weil es die Länder zu geldwerten Dienstleistungen gegenüber Dritten verpflichtet.
Bessere flächendeckende medizinische Versorgung
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern. Die demographische Entwicklung, neue Behandlungsmöglichkeiten sowie unterschiedliche Versorgungssituationen in Ballungsräumen und strukturschwachen Regionen verursachten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der Entwurf zielt deshalb insbesondere darauf ab, eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherzustellen. Zudem soll er die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung weiter flexibilisieren und verbessern sowie die Wartezeiten auf Facharzttermine verringern.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich hierzu äußern wird. Im Anschluss beschäftigt sich der Bundestag mit den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Stand: 06.02.2015