Absprachen bei Bauleistungen nicht der Verfolgung entziehen
Die Länder haben in ihrer Sitzung am 6. März 2015 einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption beraten und hierzu Stellung genommen. Sie wollen erreichen, dass der bisherige Anwendungsbereich für rechtswidrige Absprachen bei Ausschreibungen nicht eingeschränkt wird. Nach der Entwurfsformulierung wären unerlaubte Absprachen bei Bauleistungen der Verfolgung durch die Kartellbehörden entzogen, warnt der Bundesrat. Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Der Entwurf setzt verschiedene internationale Vorgaben in deutsches Recht um, zum Beispiel den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor oder das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption.
Vorgesehen ist unter anderem, Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bislang unter Strafe zu stellen. Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt, aber eine Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Bisher ist korruptes Verhalten nur dann strafbar, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden soll.
Der Entwurf erweitert auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern.
Stand: 06.03.2015