Sichere Herkunftsstaaten
Bayern möchte mit seinem Gesetzentwurf Albanien, Montenegro und die Republik Kosovo als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts einstufen und so die Dauer der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Ländern deutlich verkürzen.
Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass die Zahl der Asylanträge durch Angehörige dieser Staaten stark angestiegen ist, obwohl die Voraussetzungen für die Asylgewährung nur in wenigen Einzelfällen vorliegen. Die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Anträge belasteten Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten. Dies gehe im Ergebnis zu Lasten der tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden, da für die zeitnahe Bearbeitung ihrer Fälle weniger Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Stand: 17.03.2015