Karenzzeitregelung für Regierungsmitglieder
Die Länder haben am 27. März 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der Regeln für den Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft festlegen soll. In ihrer Stellungnahme bitten sie um Prüfung, ob die vorgesehene Verkürzung des Rechtswegs gegen ein Verbot des Jobwechsels angemessen ist. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts komme nur ausnahmsweise in Frage und müsse sachlich einleuchtend begründet werden. Hieran fehle es jedoch in dem Gesetzentwurf, kritisiert der Bundesrat. Es sei zu erwägen, sämtliche Verfahren in erster Instanz beim zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin zu belassen.
Der Entwurf geht nun an die Bundesregierung zurück. Im Anschluss beschäftigt sich der Bundestag mit der Vorlage.
Regierung soll Jobwechsel untersagen können
Der Gesetzentwurf soll eine Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung festlegen, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, soll zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet sein. Sieht die Regierung problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben, kann sie den Jobwechsel untersagen – in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen.
Die Bundesregierung soll auf Empfehlung eines beratenden Gremiums entscheiden, das aus drei Mitgliedern besteht. Ein möglicher Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern soll bereits meldepflichtig sein, wenn die Vorbereitungen dafür beginnen. Die Vorgaben sollen für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre gelten.
Stand: 27.03.2015