Top 19Bekämpfung des Menschenhandels

Foto: Hände mit Handschellen und Geld

Bekämpfung von Menschenhandel

© panthermedia | Erwin Wodicka

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wollen minderjährige Opfer von Menschenhandel besser schützen

Der Bundesrat hat am 27. März 2015 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels beraten. In seiner Stellungnahme kritisiert er die kurzen Verjährungsregeln beim Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder zur Ausbeutung der Arbeitskraft. Die Verjährung sollte in diesen Fällen zumindest bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruhen.

Ergänzung des Strafgesetzbuchs

Die Regierungsvorlage erweitert die Vorschriften des Strafgesetzbuchs. Zukünftig ist Menschenhandel auch strafbar, wenn er dazu dient, die betroffenen Personen betteln oder strafbare Handlungen begehen zu lassen. Zudem wird das Delikt auch für die Zwecke des Organhandels – der derzeit lediglich nach dem Transplantationsgesetz zu ahnden ist – unter Strafe gestellt. Um minderjährige Opfer besser zu schützen, ist zukünftig eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist. Bisher galt hierfür eine Grenze von 14 Jahren.

Stand: 27.03.2015

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