Top 30Schnelles Internet auf dem Land

Foto: Frequenzmast

© panthermedia | Yongkiet Jitwattanatam

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Beschluss

Bundesrat stimmt Nutzung weiterer Frequenzen mit Auflagen zu

Die Länder haben am 27. März 2015 einer Verordnung zur Nutzung weiterer Frequenzen für mobiles Breitband mit Auflagen zugestimmt. Sie wollen mit den Maßgaben sicherstellen, dass der Mobilfunkdienst in dem neuen Frequenzbereich keine Störungen des Rundfunkdienstes verursacht.

In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu einem ausreichenden Frequenzspektrum – auch im 700 MHz Bereich – zu gewährleisten.

Verordnung gibt Rundfunkfrequenzen für Internetverbindungen frei

Mit der Vorlage macht die Bundesregierung den Weg für mehr schnellere Internetverbindungen auf dem Land frei. Im Zuge der geplanten Umstellung auf moderne Übertragungstechniken können bisher vom Rundfunk genutzte Frequenzen – 700 MHz-Frequenzen – für mobiles Breitband freigegeben werden. Da diese Frequenzen derzeit noch zur ausschließlichen Nutzung durch den Rundfunk vorgesehen sind, bedarf es einer Änderung der Frequenzverordnung, um die Nutzung für mobiles Breitband zu öffnen.

Stand: 27.03.2015

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