BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 932. Sitzung am 27.03.2015

Frauenquote, Mietpreisbremse, Klimaschutz

Am 27. März billigte der Bundesrat Gesetze zur Frauenquote in Führungspositionen, zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip bei der Maklergebühr. Außerdem Maßnahmen zur Personalgewinnung bei der Bundeswehr und zur Förderung von Elektrofahrzeugen.

Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.

Erstes Vermittlungsverfahren seit der Bundestagswahl

Das Gesetz zur Finanzierung des Regionalverkehrs muss dagegen nachverhandelt werden: Einstimmig überwiesen die Länder es in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Frage, wieviel Geld der Bund den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr künftig zur Verfügung stellt, ist schon seit längerem umstritten. Wann der Vermittlungsausschuss die Verhandlungen aufnimmt, steht derzeit noch nicht fest.

Stalking, Gebäudesanierung, Tierschutz, digitale Agenda

Der Bundesrat beriet zahlreiche Landesinitiativen und überwies sie anschließend in die Fachausschüsse: Anträge zum besseren Schutz vor Stalking, zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, Entlastung der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren sowie zur artgerechten Haltung von Legehennen. Vorgestellt wurden auch Initiativen zum Verbot gefährlicher Laserpointer, zur Entwicklung intelligenter Fahrsysteme, zur verbesserten Förderung von KWK-Anlagen und zur Finanzierung von Screening-Untersuchungen zum Schutz gegen Krankenhauskeime sowie zur Stärkung der pluralistischen Berichterstattung im europäischen digitalen Binnenmarkt.

Keine Mehrheit fanden Vorschläge, den Kosovo, Albanien und Montenegro in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen und Einbruchdiebstähle härter zu bestrafen.

Karenzzeiten beim Wechsel in die Privatwirtschaft

Die Länder berieten Entwürfe aus dem Bundeskabinett zum Seitenwechsel zwischen Politik und Privatwirtschaft, zur Bekämpfung von Menschen- und Organhandel, zum besseren Opferschutz in Strafverfahren und zum Verbandsklagerecht für Verbraucherschützer bei Datenschutzverstößen. Umfangreich Stellung nahmen sie auch zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und zum Jahresgutachten der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Rundfunk-Frequenzen für schnelles Internet

Der Bundesrat stimmte zahlreichen Verordnungen zu, unter anderem der Freigabe von Rundfunk-Frequenzen, um die Internetanbindung auf dem Land zu verbessern.

Nächste Sitzung am 8. Mai 2015

In sechs Wochen befasst sich der Bundesrat mit der vom Bundestag beschlossenen Pkw-Maut und der Kfz-Steuerentlastung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Gesetzliche Frauenquote

Foto: Büromitarbeiter

© panthermedia | wavebreakmediamicro

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Quote für große Unternehmen und öffentliche Verwaltung

Die Frauenquote ist beschlossen. Der Bundesrat billigte am 27. März 2015 das Gesetz, das die Quote zum 1. Januar 2016 in den Führungsetagen großer Unternehmen einführt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.

Die Quote findet im Wesentlichen in drei Bereichen Anwendung: Für die Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen - dies betrifft etwas mehr als 100 Unternehmen in Deutschland - ist ab dem 1. Januar 2016 eine feste Quote in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die ca. 3500 mittelgroßen Unternehmen, die mitbestimmungspflichtig oder börsennotiert sind, sollen sich selbst Zielvorgaben für den Anteil von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und den obersten zwei Managementebenen setzen (sogenannte Flexiquote).

Auch die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes werden novelliert: Sie spiegeln die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen in der Privatwirtschaft im Wesentlichen wider.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 3Bundeswehr soll attraktiver werden

Foto: Bundeswehrsoldaten

© panthermedia | Oleg Zabielin

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Bundeswehrreform

Der Bundesrat hat das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz am 27. März 2015 gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Das Gesetz soll in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit der Bundeswehr auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Es legt hierzu unter anderem die Einführung einer Arbeitszeit von 41 Wochenstunden fest. Zudem erweitert das Gesetz die Teilzeitbeschäftigung und sorgt für bessere Beförderungs- und Vergütungsmöglichkeiten. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 27.03.2015

Top 4Mietpreisbremse

Foto: Notlage auf dem Mietmarkt

© dpa | Frank Rumpenhorst

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei Maklercourtage

Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt. Es wird nach der Ausfertigung durch Bundespräsident Gauck voraussichtlich im Juni des Jahres in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, auch für eine praxistaugliche Ausgestaltung der im Wirtschaftsstrafrecht enthaltenen Vorschrift zu unangemessenen Mieterhöhungen zu sorgen. Es handele sich hierbei um ein nach wie vor erforderliches Instrument zum Schutz der Mieter. Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Anwendungsvoraussetzungen hätten nach einhelliger Meinung jedoch dazu geführt, dass die Norm in der heutigen Fassung für die Praxis untauglich sei, so der Bundesrat.

Entlastung auf angespannten Wohnungsmärkten

Das Gesetz dämpft den Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf künftig die zulässige Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 - für höchstens fünf Jahre - Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gilt. Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.

Bestellerprinzip bei Maklercourtage

Das Gesetz stärkt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage. Künftig gilt hier das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt, der bezahlt".

Stand: 27.03.2015

Video

Top 5Förderung der Elektromobilität

Parkplatz mit Ladestation

© dpa | Robert B. Fischman

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Elektromobilitätsgesetz

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 27. März 2015 ein Gesetz zur verbesserten Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge gebilligt. Es wird nun Bundespräsident Gauck zur Ausfertigung zugeleitet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das Gesetz gibt den zuständigen Behörden in den Ländern die Möglichkeit, Vorteile für - besonders gekennzeichnete - Elektrofahrzeuge einzuführen. Hierzu zählen unter anderem reservierte Parkplätze an Ladestationen, geringere Parkgebühren oder die Erlaubnis, Bus- und Taxispuren zu nutzen.

Stand: 27.03.2015

Top 6Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs

Foto: Schienenverkehr

© panthermedia | Erich Teister

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder schicken Regionalisierungsgesetz in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das Regionalisierungsgesetz zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dort soll über die Höhe des Bundesanteils an den Kosten für den öffentlichen Nahverkehr verhandelt werden. Die Länder fordern 8,5 Milliarden Euro für das Jahr 2015 und eine jährliche Erhöhung um 2 Prozent. Der Bundestagsbeschluss sieht lediglich 7,4 Milliarden Euro vor.

Diese Summe reiche nicht aus, um die Kostensteigerungen im Regionalverkehr zu kompensieren, bemängelt der Bundesrat. Die Länder hatten der Bahnreform 1993 aber nur unter der Bedingung zugestimmt, dass der Bund ihnen die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten voll ausgleicht.

In seinem Anrufungsbeschluss weist der Bundesrat außerdem darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur grundlegenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind.

Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht überraschend

Schon seit längerem wird über die Finanzierung des für Pendler wichtigen Regionalverkehrs mit Bus und Bahn gerungen. Im November 2014 hatte der Bundesrat mit einem eigenen Gesetzentwurf den vollen Lastenausgleich gefordert (BR-Drs. 557/14 (Beschluss)). Im Februar dieses Jahres wiederholten die Länder ihre Forderung in einer kritischen Stellungnahme zum Regierungsentwurf. Der Bundestag ging darauf jedoch nicht ein und verabschiedete das Gesetz in unveränderter Fassung.

Stand: 27.03.2015

Video

Landesinitiativen

Top 10Schutz vor Stalking

Foto: Frau wird von einem Mann beobachtet

© panthermedia | Wavebreakmedia

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern will besseren Opferschutz

Bayern möchte Opfer besser vor Stalking schützen und die Strafverfolgung erleichtern.

Künftig soll es für eine Verurteilung schon ausreichen, dass die Angriffe des Stalkers grundsätzlich geeignet sind, beim Opfer eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung zu verursachen. Darauf, ob dies auch tatsächlich geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen. An die Stelle einer nachträglichen Betrachtung träte somit eine Prognose.

Zur Begründung verweist Bayern auf die Praxis: nach bisherigem Recht könnten in vielen Fällen Täter nur deshalb nicht verurteilt werden, weil das Opfer sich nicht einschüchtern lasse. Die Stalking-Handlungen seien aber trotzdem strafwürdig.

Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurückverwiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 12Rechte indigener Völker besser schützen

Foto: Blick auf eine Zeitung mit Würfeln und dem Wort Kapital

© panthermedia | Ute Nast-Linke

  1. Beschluss

Beschluss

Deutschland soll ILO-Übereinkommen ratifizieren

Der Bundesrat setzt sich für einen verbesserten Schutz eingeborener und in Stämmen lebender Völker ein. In einer am 27. März 2015 gefassten Entschließung macht er seine Auffassung deutlich, dass Deutschland das sogenannte ILO-Übereinkommen 169 ratifizieren sollte. Die Bundesregierung wurde von den Ländern gebeten, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.

Der Bundesrat betont, dass das Übereinkommen als einziges internationales Vertragswerk einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Bevölkerung zum Gegenstand hat. Es sei die Grundlage zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Eine Ratifizierung durch Deutschland hätte zudem eine deutliche Signalwirkung an andere Länder, so die Begründung der Länderkammer.

Stand: 27.03.2015

Top 13Initiative gegen gefährliche Laserpointer

Foto: Hand hält einen Laserpointer

© dpa | Patrick Lux

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Blendangriffe verhindern

Baden-Württemberg will gegen gefährliche Laserprodukte vorgehen. Mit seiner Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, sich auf europäischer Ebene für verbindliche Vorschriften einzusetzen, um den Vertrieb nicht regelkonformer Produkte eindämmen zu können. Bis zum Inkrafttreten der europäischen Regeln soll die Bundesregierung eine im Ziel gleichgerichtete nationale Verordnung auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes erlassen. Zur Begründung führt Baden-Württemberg aus, dass es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Blendangriffen gegen Flugzeuge und Hubschrauber sowie Gefahrguttransporter auf Autobahnen kam. Rechtlich verbindliche Regeln könnten hier effektive Eingriffsmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden schaffen, um die Verbreitung gefährlicher Laserprodukte zu verhindern.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 27. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 14Gebäudemodernisierung steuerlich fördern

Grafik: Haus aus Geldscheinen

© panthermedia | Erwin Wodicka

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern fordert Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bayern möchte die energetische Gebäudemodernisierung steuerlich besser fördern. Mit seiner Entschließung fordert es die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zur Begründung führt der Freistaat aus, dass die Steigerung der Energieeffizienz ein zentrales Handlungsfeld der Energiewende ist.

Insbesondere im deutschen Wohngebäudebestand - der für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich sei - bestehe dringender Handlungsbedarf.

Die vorhandenen Energieeinsparpotenziale würden derzeit nicht im notwendigen Umfang genutzt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Anzustreben sei eine Verdopplung der Modernisierungsquote. Aus diesem Grund sollten Eigenheimbesitzer gefördert werden, die energetische Modernisierungsmaßnahmen bisher nicht steuerlich geltend machen können. Zudem seien Vermietern erhöhte Abschreibungen zu ermöglichen.

Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zurückverwiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 36Änderung des Asylverfahrensrechts

Foto: Richter sitzt mit Papier in der Hand am Tisch mit Waage und Hammer

© panthermedia | Andriy Popov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Entlastung der Verwaltungsgerichte

Sachsen möchte mit seinem Gesetzentwurf auf die steigende Zahl der Asylverfahren bei den Gerichten reagieren. Zur Entlastung der Verwaltungsgerichte schlägt das Land vor, das Asylverfahrensgesetz so zu ändern, dass der Einsatz von Richtern auf Probe bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung möglich ist.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 27. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 37Artgerechte Haltung von Legehennen

Foto: Legehennen

© panthermedia | Jutta Ehrlich

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder fordern bundesweite Regelung

Rheinland-Pfalz und Niedersachsen setzen sich für eine tiergerechte Haltung von Legehennen ein. Mit einer Entschließung möchten sie die Bundesregierung auffordern, eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erlassen, die dem Vorschlag des Bundesrates vom März 2012 entspricht.

Zur Begründung führen die beiden Länder aus, dass in Deutschland seit dem 1. April 2012 die Haltung von Legehennen nicht für alle Haltungsformen rechtssicher geregelt ist. Im Oktober 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht nämlich die Bestimmungen zur sogenannten Kleingruppenhaltung von Legehennen aus formalen Gründen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Eine Neuregelung sollte bis zum 31. März 2012 erfolgen. Der Bundesrat hatte im März 2012 (BR- Drucksache 95/12 (Beschluss)) beschlossen, der Bundesregierung eine entsprechende Verordnung zuzuleiten.

Die Bundesregierung lehnte die Verkündung allerdings ab, so dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung bisher unterblieb. Als Folge diese Regelungslücke steht es nun im Ermessen eines jeden Landes, wie eine Kleingruppenhaltung ausgestaltet werden muss. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vertreten die Auffassung, dass die bestehende Regelungslücke im Bundesrecht umgehend zu schließen ist.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 27. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 39Schutz vor Krankenhauskeimen

Foto: MRSA-Keim

© dpa | Janice Carr

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vergütung für MRSA-Screenings

Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wollen die Ausbreitung von gefährlichen Krankenhauskeimen bekämpfen. Neue Patienten sollen vor ihrer Aufnahme regelmäßig auf multiresistente Keime wie z.B. MRSA untersucht werden. Die Finanzierung solcher screening-Tests ist bislang nicht ausreichend gesichert, beklagen die beiden Länder. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, mit einer bundesweiten gesetzlichen Regelung sicherzustellen, dass den Krankenhäusern die Untersuchungskosten erstattet werden.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 27. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 41Automobilität der Zukunft

Foto: Mann sitzt am Steuer eines selbstständig fahrenden Autos

© panthermedia | rioblanco

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Neue Versuchsstrecken

Baden-Württemberg und Niedersachsen möchten die Entwicklung des automatisierten Fahrens unterstützen. Mit ihrer Entschließung wollen sie die Bundesregierung auffordern, den Rechtsrahmen für die Erprobung solcher Techniken anzupassen und neben der Autobahn A9 weitere Versuchsstrecken auszuweisen.

Die beiden Länder führen aus, dass autonomes Fahren ein wichtiges Zukunftsthema sei. Deutschland müsse sich anstrengen, um im internationalen Wettbewerb als Automobil- und Industrienation in diesem Bereich führend zu sein. Hierzu sei eine transparente Regelung des Genehmigungsverfahrens sowie die Klärung von Haftungs- und Versicherungsfragen erforderlich. Zudem seien technische Normen zu erarbeiten, um die Sicherheit der Systeme vor Eingriffen von außen zu gewährleisten. Auch müssten weitere Versuchsstrecken ausgewiesen werden.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 27. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Top 42Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Foto: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

© panthermedia | Matthias Krüttgen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Förderung von KWK-Anlagen

Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine verbesserte Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ein. Mit seinem Entschließungsantrag möchte das Land die Bundesregierung auffordern, unverzüglich eine Novelle des KWK-Gesetzes vorzulegen, um hocheffiziente Bestandsanlagen zu sichern sowie Planungs- und Investitionssicherheit für Neubau und Modernisierung zu schaffen.

Zur Begründung seiner Initiative führt das antragstellende Land an, dass die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme maßgeblich zum Ressourcen- und Klimaschutz beiträgt. Im Vergleich zu alternativen Klimaschutzmaßnahmen biete die KWK erhebliche CO2-Einsparpotentiale zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 27. März 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.03.2015

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 17Seitenwechsel in die Privatwirtschaft

Foto: Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt

© dpa | Rainer Jensen

  1. Beschluss

Beschluss

Karenzzeitregelung für Regierungsmitglieder

Die Länder haben am 27. März 2015 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der Regeln für den Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft festlegen soll. In ihrer Stellungnahme bitten sie um Prüfung, ob die vorgesehene Verkürzung des Rechtswegs gegen ein Verbot des Jobwechsels angemessen ist. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts komme nur ausnahmsweise in Frage und müsse sachlich einleuchtend begründet werden. Hieran fehle es jedoch in dem Gesetzentwurf, kritisiert der Bundesrat. Es sei zu erwägen, sämtliche Verfahren in erster Instanz beim zuständigen Verwaltungsgericht in Berlin zu belassen.

Der Entwurf geht nun an die Bundesregierung zurück. Im Anschluss beschäftigt sich der Bundestag mit der Vorlage.

Regierung soll Jobwechsel untersagen können

Der Gesetzentwurf soll eine Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung festlegen, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, soll zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet sein. Sieht die Regierung problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben, kann sie den Jobwechsel untersagen – in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen.

Die Bundesregierung soll auf Empfehlung eines beratenden Gremiums entscheiden, das aus drei Mitgliedern besteht. Ein möglicher Seitenwechsel von Regierungsmitgliedern soll bereits meldepflichtig sein, wenn die Vorbereitungen dafür beginnen. Die Vorgaben sollen für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre gelten.

Stand: 27.03.2015

Top 19Bekämpfung des Menschenhandels

Foto: Hände mit Handschellen und Geld

Bekämpfung von Menschenhandel

© panthermedia | Erwin Wodicka

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wollen minderjährige Opfer von Menschenhandel besser schützen

Der Bundesrat hat am 27. März 2015 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels beraten. In seiner Stellungnahme kritisiert er die kurzen Verjährungsregeln beim Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder zur Ausbeutung der Arbeitskraft. Die Verjährung sollte in diesen Fällen zumindest bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruhen.

Ergänzung des Strafgesetzbuchs

Die Regierungsvorlage erweitert die Vorschriften des Strafgesetzbuchs. Zukünftig ist Menschenhandel auch strafbar, wenn er dazu dient, die betroffenen Personen betteln oder strafbare Handlungen begehen zu lassen. Zudem wird das Delikt auch für die Zwecke des Organhandels – der derzeit lediglich nach dem Transplantationsgesetz zu ahnden ist – unter Strafe gestellt. Um minderjährige Opfer besser zu schützen, ist zukünftig eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist. Bisher galt hierfür eine Grenze von 14 Jahren.

Stand: 27.03.2015

Top 20Mehr Verbraucherschutz im Internet

Foto: digitales Vorhängeschloss

© panthermedia | Igor Stevanovic

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Verbraucherrechte im Datenschutz weiter stärken

Die Länder haben am 27. März 2015 zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung umfangreich Stellung genommen, der ein Verbandsklagerecht gegen Internetkonzerne einführen soll. Sie vertreten die Auffassung, dass die Überwachung des Datenschutzes in erster Linie weiterhin den zuständigen Behörden und Datenschutzbeauftragten vorbehalten bleiben soll. Zudem seien die verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts weiter zu stärken. Hierzu sei es erforderlich, auch Verstöße gegen die Rechte der Verbraucher auf Benachrichtigung, Auskunft und Löschung von klagebefugten Einrichtungen verfolgen lassen zu können. Diese Verstöße seien im Gesetzentwurf bisher aber nicht erfasst.

Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass der Entwurf dem Risiko paralleler Rechtsstreitigkeiten durch Verbraucherschutzverbände und Aufsichtsbehörden nicht hinreichend vorbeugt. Er möchte deshalb eine Verpflichtung der anspruchsberechtigten Stellen einführen, die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde über das beabsichtigte Vorgehen zu unterrichten. Zudem will er den Unternehmen untersagen, Angebote vom Einverständnis der Kunden in die Datennutzung abhängig zu machen. Dieses allgemeine Koppelungsverbot soll eine der Hauptursachen für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts der Verbraucher unterbinden.

Regierungsvorlage soll besser vor Datenmissbrauch im Internet schützen

Die Bundesregierung will Verbraucher künftig besser vor einem Missbrauch ihrer Daten im Internet schützen und hierzu die Klagemöglichkeiten gegen Internetkonzerne erleichtern. Der Gesetzentwurf soll Verbraucherverbänden das Recht einräumen, stellvertretend für einzelne Bürger klagen oder Abmahnungen aussprechen zu können, wenn die Unternehmen gegen Datenschutzregeln verstoßen. Verbraucherverbände oder Handelskammern waren hierzu bisher nur befugt, wenn die Unternehmen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Datenschutzvorschriften missachteten.

Stand: 27.03.2015

Top 21Umsetzung der Europäischen Opferschutzrichtlinie

Foto: StGB und StPO

© panthermedia | Thorsten Kempe

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat weist auf Spannungsverhältnis zwischen Opferschutz und Wahrheitserforschung hin

Die Länder haben am 27. März 2015 den Entwurf eines Opferrechtsreformgesetzes beraten, der den Opferschutz im Strafverfahren stärken soll – unter anderem durch verbesserte psychosoziale Prozessbegleitung. In ihrer Stellungnahme bitten sie um Prüfung, ob eine genaue Definition der Befugnisse der psychosozialen Prozessbegleiter der Opfer erforderlich ist, die unter anderem auch ein Verbot von Gesprächen über die Tat enthält. Die bisherige Ausgestaltung der Tätigkeitsinhalte berücksichtige nicht das bestehende Spannungsverhältnis zwischen Opferschutz und der im Strafverfahren notwendigen Wahrheitserforschung.

Der Bundesrat bittet zudem, den dargestellten Erfüllungsaufwand in Zusammenarbeit mit den Ländern erneut zu prüfen. Er hat Zweifel, ob die genannten Kosten dem tatsächlichen Aufwand der Länder hinreichend Rechnung tragen. Die Länder möchten auch das Inkrafttreten der neuen Regeln über die Prozessbegleitung um ein Jahr verschieben. Der bisher genannte Zeitpunkt - 1. Januar 2016 - sei zu früh, da in den Ländern erheblicher Umsetzungsbedarf bestehe.

Entwurf sieht mehr Rechte für Opfer schwerer Gewalttaten vor

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung der Europäischen Opferschutzrichtlinie in nationales Recht. Die Betroffenen - vor allem Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten - sollen neben zusätzlichen Informationsrechten und Betreuungsansprüchen mehr emotionale und psychologische Unterstützung erhalten.

Stand: 27.03.2015

Berichte der Bundesregierung

Top 24Aktionsprogramm Klimaschutz 2020

Foto: Solaranlage

© panthermedia | Aigars Reinholds

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder verlangen Reform des Emissionshandels

Der Bundesrat hat am 27. März 2015 das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" der Bundesregierung beraten und hierzu umfangreich Stellung genommen. Er betont, dass er eine Ausweitung der Lkw-Maut auf das weitere Straßennetz mit Blick auf die Klimaschutzziele für unverzichtbar hält. Die Länder bitten die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine zeitnahe und wirksame Reform des Emissionshandels ab 2017 einzusetzen. Ziel müsse eine deutliche Verknappung der Emissionszertifikate sein, damit der Emissionshandel als verlässliches Klimaschutzinstrument Anreize für Investitionen in CO2-arme Technologien bietet. Auch eine verpflichtende Kraft-Wärme-Kopplung für neue Kraftwerke sei zu prüfen.

Die Länder verlangen vom Bund eine ausreichende Finanzausstattung für den ÖPNV - unabhängig von den derzeit laufenden Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Länder und Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, eine umweltfreundlichere Mobilität zu ermöglichen.

Aktionsprogramm der Bundesregierung soll Treibhausgasemissionen um 40 Prozent senken

Ziel des Aktionsprogramms Klimaschutz der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Es enthält daher zusätzliche Maßnahmen, um das 2020-Ziel zu erreichen. Das Programm soll auch die Basis schaffen, um die europäischen Klimaziele insgesamt zu realisieren. Als zentrale Handlungsfelder werden der Emissionshandel, der Klimaschutz in der Stromerzeugung durch den Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz im Gebäudebereich genannt.

Stand: 27.03.2015

Video

Rechtsverordnungen

Top 30Schnelles Internet auf dem Land

Foto: Frequenzmast

© panthermedia | Yongkiet Jitwattanatam

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Nutzung weiterer Frequenzen mit Auflagen zu

Die Länder haben am 27. März 2015 einer Verordnung zur Nutzung weiterer Frequenzen für mobiles Breitband mit Auflagen zugestimmt. Sie wollen mit den Maßgaben sicherstellen, dass der Mobilfunkdienst in dem neuen Frequenzbereich keine Störungen des Rundfunkdienstes verursacht.

In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung zudem auf, für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Zugang zu einem ausreichenden Frequenzspektrum – auch im 700 MHz Bereich – zu gewährleisten.

Verordnung gibt Rundfunkfrequenzen für Internetverbindungen frei

Mit der Vorlage macht die Bundesregierung den Weg für mehr schnellere Internetverbindungen auf dem Land frei. Im Zuge der geplanten Umstellung auf moderne Übertragungstechniken können bisher vom Rundfunk genutzte Frequenzen – 700 MHz-Frequenzen – für mobiles Breitband freigegeben werden. Da diese Frequenzen derzeit noch zur ausschließlichen Nutzung durch den Rundfunk vorgesehen sind, bedarf es einer Änderung der Frequenzverordnung, um die Nutzung für mobiles Breitband zu öffnen.

Stand: 27.03.2015

Video

Sonstige Vorlagen

Top 34Personalien im Sekretariat des Bundesrates

Foto: Dr. Ute Rettler, Dr. Georg Kleemann

© Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Direktoren für die Länderkammer

Der Bundesrat hat am 27. März 2015 einstimmig die neuen Direktoren seines Hauses gewählt. Mit der Wahl von Dr. Ute Rettler zur neuen Direktorin und Dr. Georg Kleemann zum neuen Stellvertretenden Direktor folgte er dem Vorschlag von Bundesratspräsident Volker Bouffier.

Rettler tritt zum 1. April des Jahres die Nachfolge von Staatssekretär Gerd Schmitt an, der zum Ende des Monats in den Ruhestand tritt. Die Volljuristin ist seit dem 1. Oktober 2010 Stellvertretende Direktorin des Hauses, Geschäftsführerin des Vermittlungsausschusses und Sekretärin des Rechtsausschusses.

Diese Funktion übernimmt künftig Dr. Georg Kleemann. Auch er ist Volljurist. Er kommt aus dem Bundeskanzleramt, wo er die Gruppe "Kabinett und Parlament, Bund-Länder-Angelegenheiten, Sport" leitete.

Stand: 27.03.2015

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.