Top 5Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

Foto: Saal des Untersuchungsausschusses im Paul-Löbe-Haus im Deutschen Bundestag

© dpa | Rainer Jensen

  1. Beschluss

Beschluss

Länder stimmen Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität zu

Gerichte müssen künftig rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive eines Täters bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen. Das sieht ein Gesetz vor, dem der Bundesrat am 8. Mai 2015 zugestimmt hat. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und soll im zweiten Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Auch Polizei und Staatsanwaltschaften sollen schon bei ihren Ermittlungen auf die Motivation der Tatverdächtigen achten, um Hasskriminalität aufzuspüren und wirksam zu bekämpfen.

Das Gesetz erweitert außerdem die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes und sorgt dafür, dass dieser frühzeitig in laufende Ermittlungen eingebunden wird. Dies ist eine der Konsequenzen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den Versäumnissen der Sicherheitsbehörden bei der Mordserie der NSU-Terrorzelle.

Stand: 08.05.2015

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