Steuerliche Anreize für Elektroautos
Hessen möchte Elektrofahrzeuge steuerlich fördern. Um die aktuell noch niedrigen Zulassungszahlen von Elektroautos zu erhöhen, bedürfe es weiterer steuerlicher Anreize. Der von Hessen vorgelegte Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Dies soll Unternehmen anreizen, entsprechende Investitionen zu tätigen.
Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 8. Mai 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Stand: 08.05.2015