Bundesrat fordert strukturelle Verbesserungen für kommunale Haushalte
Die Länder haben in ihrer Sitzung am 8. Mai 2015 einen Regierungsentwurf zur Förderung finanzschwacher Kommunen beraten. In ihrer Stellungnahme fordern sie den Bund auf, die Lage der kommunalen Haushalte strukturell zu verbessern. Hierzu sei die Finanzierung zukunftsorientierter Investitionen durch eine auf Dauer angelegte Stärkung der Finanzausstattung nötig. Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Barrierefreiheit in Schulen sichergestellt werden muss. Er bittet daher zu prüfen, ob die Mittel zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen auch für Sanierungsmaßnahmen in deren Infrastruktur verwendet werden können.
Zudem fordern die Länder vom Bund eine strukturelle finanzielle Beteiligung an den Kosten zur Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Sie wollen auch erreichen, dass der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und die Kosten für Integration und Sprachförderung übernimmt.
Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.
Entlastung für Kommunen bei Aufnahme von Flüchtlingen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll neben der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen auch Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen. Er sieht hierzu die Einrichtung eines vom Bund mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens im Jahr 2015 vor, aus dem in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen finanzschwacher Kommunen gefördert werden. Zudem stellt der Bund 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Außerdem sollen Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern entlastet werden. Für die Jahre 2015 und 2016 sind hierfür jeweils 500 Millionen Euro veranschlagt.
Stand: 08.05.2015