Länder plädieren für einheitliche Dopingliste
Der Bundesrat hat sich am 8. Mai 2015 mit den Plänen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Doping im Sport befasst und hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Er bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie man künftig Sportler bestrafen sollte, die sich im Ausland dopen und dann im Inland an einem Wettbewerb teilnehmen. Die Länder sind der Ansicht, dass in minder schweren Fällen besonders brisanter Doping-Straftaten die Höchstfreiheitsstrafe von zehn auf fünf Jahre abzusenken ist. Kritisch bewerten sie auch den Umstand, dass Erwerb und Besitz bestimmter Dopingsubstanzen nur für besondere Tätergruppen – zum Beispiel Spitzensportler – strafbar sein soll. Sie fordern eine für alle Dopingdelikte gleichermaßen anwendbare Liste mit verbotenen Stoffen.
Die Stellungnahme geht nun der Bundesregierung zu. Diese leitet sie mit ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter.
Neue Strafvorschriften zur Bekämpfung von Doping im Sport
Die Bundesregierung möchte ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz schaffen. Der Entwurf bündelt die bisher in verschiedenen Gesetzen – unter anderem im Arzneimittelgesetz – enthaltenen Vorschriften und begründet neue Straftatbestände. Nach den Plänen der Bundesregierung soll zum Beispiel der Handel mit Dopingmitteln sowie Erwerb oder Besitz entsprechender Substanzen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Gleiches soll für Selbstdoping gelten, wenn der Sportler beabsichtigt, sich Vorteile in Wettbewerben zu verschaffen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren soll zum Beispiel bestraft werden, wer durch Doping die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet.
Stand: 08.05.2015